Was soll man tun, wenn das Kind wegen des Kitastreiks nicht betreut werden kann? Das Familienportal kinder.de betont: Die Regelung ist nicht ganz eindeutig, man sollte sich unbedingt mit dem Chef absprechen. Arbeitnehmer dürfen nur von der Arbeit fernbleiben, wenn sie kurzfristig keine Betreuung auftreiben können. Allerdings müssen sie zunächst alle Möglichkeiten (Großeltern, Freunde) durchgespielt haben. Bei länger angekündigten Streiks ist ihnen auch zuzumuten, Urlaub zu nehmen. Notfalls kann man das Kind mit ins Büro nehmen, der Chef ist aber nicht verpflichtet, dies zu dulden.