Hamburg. Der 29-Jährige hatte Mädchen in Rissen und Norderstedt 50 Euro für Sex geboten. Das Gericht spricht von einem “minderschweren Fall“.

Das Landgericht hat einen 29 Jahre alten Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Bereits beim Prozessauftakt am Donnerstag hatte Tom K. ein umfassendes Geständnis abgelegt und eingeräumt, sich Anfang September 2013 an einem zehn Jahre alten Mädchen vergangen und zehn Monate später zwei Mädchen in einem Norderstedter Schwimmbad unsittlich berührt zu haben.

Bei der ersten und gravierendsten Tat in Rissen hatte der Mann, der damals wegen eines Burn-Outs in der Rissener Psychiatrie behandelt worden war, dem Mädchen auf der Straße 50 Euro für Sex geboten. Der Übergriff ereignete sich dann im Keller des Wohnhauses des Kindes. Eine Woche später kehrte der Mann zum Tatort zurück – angeblich nur um dem Mädchen die versprochenen 50 Euro zu geben. Dabei kam es zur Konfrontation mit der Mutter, die der Angeklagte grob zu Boden schubste. Nur wenige Minuten später versuchte er zwei Schülerinnen im gleichen Alter wie sein erstes Opfer zum Sex zu überreden, die Mädchen lehnten jedoch ab. Die Polizei ließ danach mehr als 600 Männer zum DNA-Test antreten. Bei der Festnahme kurz nach dem zweiten Fall in Norderstedt versuchte sich der Mann das Leben zu nehmen. Aktuell befindet er sich in der geschlossenen Psychiatrie.

Gerade so eben sei man nach Berücksichtigung aller strafmildernden Aspekte zu einem „minderschweren Fall“ gelangt, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Weißmann. Für den Angeklagten spreche unter anderem sein frühzeitiges Geständnis und seine glaubhafte Reue. Zudem sei er Ersttäter. Unklar sei aber seine Motivation geblieben. Der Angeklagte, der bisher nur gleichaltrige Freundinnen hatte, bestritt, pädophil veranlagt zu sein. Zu diesem Ergebnis kam auch das psychiatrische Gutachten des Sachverständigen. Dass er aber nur eine Woche nach dem ersten Übergriff wieder zum Tatort zurückgekehrt sei, spreche gegen einen Einzelfall. „Sie sollten unbedingt herausfinden, warum sich da ein Schalter in ihrem Kopf umgelegt hat“, sagte Weißmann. Indem das Mädchen auf das Angebot von Tom K. einging, habe es dem 29-Jährigen die Tat zwar „recht einfach“ gemacht, allerdings habe Tom K. die Vertrauensseligkeit der Zehnjährigen bewusst ausgenutzt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert.

Weil das Gericht gegenwärtig einen Rückfall nicht ausschließen könne, hielt es den Haftbefehl aufrecht. Gleichwohl habe man große Hoffnung, dass eine künftige Therapie bei Tom K. erfolgreich verlaufen werde, so Richter Weißmann.