Hamburg . Laut EU-Kommission soll die Wasserentnahme zur Kühlung schädlich für einige Tierarten sein. Das Kraftwerk ist erst seit März in Betrieb.

Die EU-Kommission verklagt die Bundesrepublik wegen des gerade erst in Betrieb genommenen Hamburger Kohlekraftwerks Moorburg. „Es besteht die Gefahr, dass das Projekt sich negativ auf geschützte Arten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge auswirken könnte“, teilte die Behörde am Donnerstag in Brüssel zur Begründung mit. Diese Arten passierten das Kraftwerk auf ihrer Wanderung von der Nordsee zu Gebieten im Einzugsgebiet der Elbe stromaufwärts von Hamburg.

Konkret soll die Wasserentnahme zur Kühlung des Kraftwerks schädlich für diese Tiere sein. Brüssel sieht sich als zuständig an, weil Deutschland mit der Genehmigung des Kraftwerks die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU zum Naturschutz verletzt haben soll. Eine in der Richtlinie vorgesehene Prüfung sei versäumt und es seien keine alternativen Kühlverfahren gesucht worden, durch die das Sterben der geschützten Tiere vermieden werden könne, erläuterte die Kommission.

Moorburg seit Anfang März in Betrieb

Bereits im November hatte sich die Kommission nach eigenen Angaben mit einer Rüge an Deutschland gewandt. „Angesichts der anhaltenden Weigerung Deutschlands, mögliche Alternativen zu prüfen“, erfolge nun die Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die EU-Kommission verklagt immer wieder Mitgliedstaaten vor dem EuGH, um die Einhaltung der gemeinsam beschlossenen Gesetze sicherzustellen.

Der Stromkonzern Vattenfall hatte erst Anfang März nach elf Jahren Bauzeit den ersten Block des Kraftwerks Moorburg in Betrieb genommen. Mit einem Wirkungsgrad von 46,5 Prozent gehört Moorburg laut Vattenfall zwar zu den „effizientesten und umweltfreundlichsten Kohlekraftwerken in Europa“. Das Werk ist dennoch umstritten. Es stehe für eine verfehlte Energiepolitik, die viel zu lange auf schmutzige Kohle setzte, kritisierte der Umweltschutzverband WWF kurz vor der Inbetriebnahme. (dpa)