Hamburg. Auch ein Eilantrag gegen das Verbot der Kundgebung wurde jetzt abgelehnt. Öffentliche Sicherheit wäre “unmittelbar gefährdet“.

Eine Kundgebung von Salafisten am Sonntag auf dem Hamburger Rathausmarkt bleibt verboten. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das Versammlungsverbot sei gerechtfertigt, teilte ein Gerichtssprecher zur Begründung mit.

Es sei davon auszugehen, dass die geplante Kundgebung eine Veranstaltung zur Unterstützung der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Deutschland sei. Eine solche Unterstützung sei strafbar. Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer betonte: „Die Hamburger Polizei wird das Verbot mit Konsequenz durchsetzen.“

Die Innenbehörde hatte zunächst eine für Sonntag in einer Halle geplante Veranstaltung untersagt, weil dort bekannte salafistische Prediger Reden halten wollten. Daraufhin war eine Kundgebung auf dem Rathausmarkt angemeldet worden, die die Behörde ebenfalls verbot.

Einen Eilantrag gegen dieses Verbot lehnte das Verwaltungsgericht mit der Begründung ab, die öffentliche Sicherheit wäre sonst „unmittelbar gefährdet“. Wenn die Versammlung stattfinde, sei davon auszugehen, dass es zur Begehung von Straftaten kommen werde. Diese Einschätzung bestätigte auch das Oberverwaltungsgericht. (dpa)