Blaues Blinklicht mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten, heißt es in § 38 der Straßenverkehrsordnung. „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das gelte auch für den Gegenverkehr, wenn das Einsatzfahrzeug auf diesen ausweichen müsse, betont der Berufsverband Rettungsdienst.