Sondersitzung des Gesundheitsausschusses nach Falschbehandlung bei Asklepios

St.Georg. Die fehlerhafte Strahlenbehandlung von Krebspatienten an der Asklepios Klinik St.Georg wird Thema einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses am kommenden Freitagabend um 18Uhr werden. Damit reagiert die Bürgerschaft auf Kritik von CDU, Grünen und Linken, die eine schnelle Aufarbeitung des Strahlenskandals fordern. Bereits am Montag hatte die Gesundheitsbehörde angekündigt, die Fälle von Unterbestrahlung durch eine Sonderkommission aufklären zu wollen. Im Hermann-Holthusen-Institut für Strahlentherapie sollen zwischen 2010 und 2013 mindestens zehn Patienten falsch bestrahlt worden sein. Sie sollen eine zu niedrige Strahlendosis verabreicht bekommen haben. Sieben der schwer Krebskranken sind mittlerweile verstorben. Das Abendblatt hat die wichtigsten Fragen zusammengetragen.

Starben die Patienten wegen der zu geringen Bestrahlung?

Nein. Es handelte sich um Schwerstkranke, bei denen die Bestrahlung zur Verringerung ihrer Leiden (palliativ) verordnet wurde. Angewandt wurde die sogenannte Brachytherapie: Dabei wird die Strahlenquelle nah an den Tumor herangeführt.

Wer soll für die falsche Bestrahlung verantwortlich sein?

Gegen drei Ärzte und einen Physiker der Asklepios Klinik führt die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Tötung in einer noch nicht bekannten Zahl von Fällen von 2010 bis 2015.

Wie ist der Stand der Ermittlungen?

Am vergangenen Mittwoch haben Ermittler das Institut für Strahlentherapie durchsucht. 15 Krankenakten wurden beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft wird einen Fachgutachter beauftragen, die Vorfälle zu bewerten. Zugleich soll geklärt werden, ob die Gesundheitsbehörde die Staatsanwalt- schaft über die Behandlungsfehler hätte informieren müssen und ob sich die Behörde eines Unterlassungsdelikts schuldig gemacht hat. Die Ermittlungen werden voraussichtlich noch mehrere Monate andauern.

Wo genau lag der Behandlungsfehler?

Vor der Bestrahlung wird an dem Gerät die Bestrahlungsdosis angegeben. Passiert ist offenbar, dass statt der Gesamtstrahlendosis die tägliche Bestrahlungsdosis eines Patienten durch die Zahl der Behandlungstage geteilt und vor Beginn der Strahlentherapie in das Gerät einprogrammiert wurde, sodass ein Patient, für den eine zehntägige Bestrahlungstherapie geplant wurde, nur ein Zehntel der erforderlichen Strahlendosis erhalten hat. Wie es zu diesem Fehler kommen konnte, ist bisher ungeklärt. Dieser Fehler kann jetzt nicht mehr passieren, weil eine Konsequenz die Maßnahme war, dass man an dem Gerät jetzt nur noch die einzelne Strahlendosis für den jeweiligen Behandlungstag eingeben kann.

Wie wurde der Fehler bekannt?

In einem Schreiben an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) Anfang März 2013 soll die Asklepios Klinik St.Georg die Vorfälle selbst bekannt gemacht haben.

Was haben Klinik und Behörde unmittelbar unternommen?

Die betroffenen Patienten, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), der Hersteller der Bestrahlungssoftware und das Bundesumweltministerium wurden laut Gesundheitsbehörde informiert. Mitarbeiter des Instituts seien geschult, die Software aktualisiert worden. Das Problem sei nicht wieder aufgetreten.

Haben die Kliniken eine Haftpflichtversicherung für Behandlungsfehler?

Die Kliniken haben Haftpflichtversicherungen, die bei Fahrlässigkeit und menschlichem Versagen einspringen.

Was ist zudem geplant?

Die Gesundheitsbehörde hat den emeritierten Kieler Strahlenmediziner Bernhard Kimmig beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Zudem wurde eine Sonderkommission aus zwei Medizinern und einem Physiker für eine „Komplettprüfung“ bestimmt.

Welche Versäumnisse sieht die Gesundheitsbehörde ihrerseits?

Es wäre „aus heutiger Sicht besser gewesen“, sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die „Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung nach der Röntgen- und der Strahlenschutzverordnung“ in die Vorfälle einzuweihen, sagt Rico Schmidt, Sprecher der Gesundheitsbehörde. Letztere gehört zur Ärztekammer, die regelmäßig alle Einrichtungen an Kliniken mit Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie überprüft. Obwohl der Chef der Strahlentherapie an der Asklepios Klinik St.Georg 2013 auch Vorsitzender der entsprechenden Ärztlichen Stelle war, war die Ärztekammer nicht über die Unterbestrahlung informiert worden. Warum nicht, ist derzeit noch unklar.

Welche Rolle spielt die Ärztliche Stelle dennoch bei der Aufklärung?

2014 veranlasste die Ärztliche Stelle eine Routineüberprüfung der Jahre 2003 bis 2013 bei der Strahlentherapie. Die Prüfstelle, die nicht in die Behandlungsfehler eingeweiht war, soll dabei ebenfalls auf die Fälle von Unterbestrahlung gestoßen sein, die sie im November in einem Prüfbericht dokumentierte, der der Gesundheitsbehörde vorgelegt wurde. Er ist bislang nicht veröffentlicht. Neben Unterbestrahlung sollen der Klinik in dem Prüfbericht auch Fälle von Bestrahlung ohne Indikation und Dokumentationsfehler vorgeworfen worden sein. Die Asklepios Klinik wehrt sich gegen letztere Vorwürfe.

Zieht auch das UKE Konsequenzen?

„Nein, wir nutzen für die Bestrahlung mit der sogenannten Brachytherapie die Technik eines anderen Herstellers“, sagte Sprecherin Christine Trowitzsch.