Bei der Bezirksversammlung in Eimsbüttel erklärte die CDU, mit mehr Dialog hätte es wohl keine Klage gegen die Flüchtlingsunterkunft in Harvestehude gegeben - die SPD sieht das jedoch anders.
Eimsbüttel. Die Anwohner der geplanten Unterkunft für Flüchtlinge an der Sophienterrasse in Harvestehude hätten noch besser informiert und mitgenommen werden müssen, sagt Michael Westenberger von der Eimsbuetteler CDU Fraktion. Vielleicht, sagt Westenberger, wäre es dann gar nicht erst zu Klagen dagegen gekommen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, einen vorläufigen Baustopp für die geplante Unterkunft mit 220 Plätzen an der Sophienterrasse zu verhängen, war am Donnerstag Thema in der Bezirksversammlung.
Westenberger fordert die Verwaltung und Kommunalpolitik auf, jetzt dringend das Gespräch mit den Gegnern der Unterkunft zu suchen. "Die Sache gehört in die Politik, nicht in die Gerichte." Kein anderer Standort sei rechtlich auf so wackeligen Füßen gewesen.
Rüdiger Rust, SPD-Fraktionsvorsitzender bleibt aber dabei, weiter den gerichtlichen Weg zu gehen: "Auch mehr Gespräche, ein früheres Zusammenkommen mit den Kritikern hätte keine Klage dagegen verhindert."
Am Donnerstag wurde auch bekannt, dass die Grünen den gerichtlich erzwungenen Baustopp am Flüchtlingsheim an der Sophienterrasse durch Umplanungen beenden wollen. Statt der provisorischen Unterkunft sollten in dem ehemaligen Kreiswehrersatzamt familiengerechte Wohnungen für Wohnungslose und Flüchtlinge entstehen.
Nach dem gerichtlichen Baustopp für die Flüchtlingsunterkunft an der Sophienterrasse hat der Bezirk Eimsbüttel sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung angekündigt. „Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass die von uns erteilte Baugenehmigung rechtmäßig ist“, sagte Bezirksamtsleiter Torsten Sevecke (SPD).
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag von Anwohnern, die sich gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in dem ehemaligen Kreiswehrersatzamt an der Sophienterrasse gewendet haben, stattgegeben.
Begründet hatten die Richter ihr Urteil damit, dass das Gebäude in einem „besonders geschützten Wohngebiet“ liegt, ein Asylbewerberheim mit 220 Plätzen sei deshalb nicht „gebietskompatibel“.