Zehn Fälle vor Arbeitsgericht. Eine Frau erstritt bereits erfolgreich 7150 Euro
Hamburg. Die Internationale Gartenschau (igs) Hamburg endete für die Stadt im vergangenen Jahr in einem finanziellen Desaster. 37 Millionen Euro Verlust wurden gemacht, die Besucherzahlen blieben weit hinter den Erwartungen zurück. Jetzt könnte es für die Hansestadt noch einmal teuer werden. Ehemalige Mitarbeiter gehen gegen die städtische Gartenschau-Gesellschaft juristisch vor.
Auf Abendblatt-Anfrage bestätigte igs-Prokurist Claus Kriegs, dass es zehn Klagen ehemaliger Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Hamburg gebe. „Es geht um das Zustandekommen und Bestehen von Zielvereinbarungen“, so der Prokurist.
Zwei Urteile hat das Arbeitsgericht bereits gesprochen. Die Gartenschau wurde zu Zahlungen an die Kläger verurteilt. In einem der Fälle wurden der Klägerin 7149,71 Euro (das Urteil liegt dem Abendblatt vor) zugesprochen.
Der Hamburger Rechtsanwalt Heiko Hecht, der die Klägerin und drei weitere Ex-Mitarbeiter vertritt, sagte dem Abendblatt: „Die Stadt hat ihre Vertragspflicht verletzt, weil sie für 2013 keine Zielvereinbarungen mit ihren Mitarbeitern geschlossen hat. Deshalb besteht ein Schadenersatzanspruch, den das Gericht auch anerkannt hat.“ Die igs hat nach eigenen Angaben gegen beide Urteile Berufung eingelegt.