Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts verwies das Planungsverfahren des Bundes und des Landes Hamburg am Donnerstag an den Europäischen Gerichtshof.

Schwerer Rückschlag für Hamburg: Die Elbe wird vorerst nicht vertieft und verbreitert. Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts verwies das Planungsverfahren des Bundes und des Landes Hamburg am Donnerstag an den Europäischen Gerichtshof.

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