Oberverwaltungsgericht Hamburg erklärt das Verbot der Vermittlungs-App für rechtens. Die Richter lehnten den Eilantrag der Betreiber ab. Uber kündigte eine Prüfung des Urteils an.

Hamburg. Der Mitfahrdienst Uber darf nicht in Hamburg fahren. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat am Freitag einen Eilantrag der Betreiber der Vermittlungs-App abgelehnt. Diese hatten sich gegen eine behördliche Verfügung gerichtet, mit der die Vermittlung von Fahrgästen an Fahrer ohne Personenbeförderungsgenehmigung sowie die Werbung hierfür untersagt worden waren.

Das Verwaltungsgericht hatte die Untersagungserklärung aus formellen Gründen für nicht rechts gehalten. Das Oberverwaltungsgericht entschied in der zweiten Instanz anders und gab damit einer Beschwerde der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation statt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Geschäftstätigkeit von Uber in den Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes falle, danach aber nicht zulässig sei.

Ab sofort darf die Verkehrsbehörde die angedrohte Strafe in Höhe von 2500 Euro bei den Fahrern einfordern.

In Berlin hatte das Verwaltungsgericht das bestehende Verbot am Freitag bestätigt.

„Uber wird die Gerichtsentscheidungen in Berlin und Hamburg erst mal im Detail pürfen. Insofern ist es noch zu früh. die Urteile weiter zu kommentieren“, sagte ein Unternehmenssprecher. Uber werde auch künftig das deutsche Rechtssystem respektieren.

Das Taxigewerbe will den Streit um den Fahrdienstanbieter Uber nun auch vor die Verkehrsministerkonferenz der Länder tragen. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP fordert von der in der kommenden Woche in Kiel tagenden Konferenz ein konsequentes Vorgehen gegen ihrer Meinung nach illegal aktive Privatfahrer. In einem öffentlichen Brief an die Konferenz verlangte der Verband am Freitag ein striktes Verbot solcher Angebote und eine Überprüfung der Fahrer durch Ordnungsbehörden.