Am Donnerstag startet der 24-Stunden-Blitzmarathon. In Hamburg wird an 340 Kontrollstellen gemessen. Wie Autofahrer vorbeugen können und welche Rechte Sie haben, wenn es blitzt, erfahren Sie hier.

Hamburg. Am Donnerstag um 6 Uhr morgens beginnt der zweite bundesweite Blitzmarathon. Auch in Hamburg kontrolliert die Polizei an gut 340 Kontrollstellen 24 Stunden lang die Geschwindigkeit von Autofahrern.

Der Rechtsschutzversicherer Advocard hat im Vorfeld eine Auswahl an Tipps veröffentlicht, wie sich Autofahrer anlässlich der Verkehrskontrollen im Straßenverkehr verhalten sollten. Abendblatt.de hat diese für Sie zusammengestellt:

Tipp 1: An Unfallschwerpunkten besonders aufpassen
„Umsichtiges Fahren ist eine Selbstverständlichkeit“, sagt Anja-Mareen Decker, Leiterin der Advocard-Rechtsabteilung. Sie rät dazu, besonders vor bekannten Unfallschwerpunkten aufzupassen: „Während des Blitzmarathons sollten Sie gerade an Schulen, Kindergärten und Altenheimen besonders aufmerksam sein. Hier wird bevorzugt geblitzt.“

Tipp 2: Die Aussage verweigern
„Egal, ob Sie von der Polizei direkt nach dem Verkehrsverstoß angehalten wurden oder der Anhörungsbogen zu Ihnen nach Hause geschickt wurde, Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Geschwindigkeitsübertretung sowie zu den Gründen dafür zu machen“, sagt Decker. Nur Angaben zur Person könnten demnach nicht verweigert werden.

Tipp 3: Wann ein Bußgeldbescheid nicht gezahlt werden muss
Rechtsschutzexpertin Decker zufolge gibt es insbesondere drei Gründe für die Unwirksamkeit eines Bußgeldbescheids. So sehe der Gesetzgeber eine Verjährung von drei Monaten vor, bis dahin müsse die ermittelnde Behörde die Geschwindigkeitsübertretung dem Fahrzeughalter gemeldet haben. „Ein unscharfes ‚Blitzer-Foto‘, auf dem der Fahrer nicht eindeutig zu identifizieren ist, kann auch dazu führen, dass Sie den Bußgeldbescheid nicht bezahlen müssen. Sie sind nämlich nicht verpflichtet, Angaben zur Identifikation der Person auf dem Foto zu machen“, sagt Decker. „In einem solchen Fall können Sie Einspruch bei der zuständigen Behörde einlegen.“ Auch könnten technische Fehler an der Messanlage, ein fehlender Eichschein, die falsche Bedienung, oder die Bedienung durch Personen ohne Eignung zu einer Ungültigkeit führen. Betroffene müssten aber schnell sein: „Innerhalb von zwei Wochen muss Einspruch gegen einen Bescheid eingelegt werden“, so Decker.

Tipp 4: Einsatz von Radarwarnern ist verboten
Der Kauf von sogenannten Radarwarnern sei zwar gestattet, jedoch bleibe die Nutzung während der Fahrt verboten, erklärt Decker. „Nutzen Sie das Gerät im Straßenverkehr, kann das mit 75 Euro und einem Punkt in Flensburg sowie dem Einzug des Geräts bestraft werden.“ Apps, die vor Blitzern warnen, würden immer beliebter. Allerdings befänden sich Nutzer hier in einer rechtlichen Grauzone. „So ist es erlaubt, die App herunterzuladen und vor Fahrtantritt oder in einer Fahrpause zu nutzen“, sagt Decker. „Während der Autofahrt ist es allerdings nicht gestattet, diese zu verwenden.“

Doch damit Autofahrer erst gar nicht in den Fokus der Polizei geraten, hat Decker auch den wichtigsten aller Ratschläge parat: „Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung sollte eingehaltenen werden - und das nicht nur am Tag des Blitzmarathons.“

2013 wurden bei der ersten bundesweiten Verkehrssicherheitsaktion in ganz Deutschland 83.000 Personen mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen. In Hamburg wurden gut 2800 Geschwindigkeitsüberschreitungen protokolliert.