Nach einem Vorstoß des Hamburger Senats hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf gegen Hasskriminalität beschlossen. Dazu gehören auch Angriffe auf Moscheen und Homophobie.

Hamburg. Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der sogenannten Hasskriminalität beschlossen. Damit sollen nach einem Vorstoß des Hamburger Senats in Zukunft alle Straftaten mit einem rassistischen, schwulenfeindlichen oder anderweitig diskriminierenden Hintergrund schärfer geahndet werden.

Der Gesetzentwurf sieht dazu eine Ergänzung des Paragraphen 46 im Strafgesetzbuch vor, nachdem Taten mit solchen Motiven immer strafverschärfend zur Geltung kommen. Unter Hasskriminalität werden Straftaten gefasst, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, ihrer politischen Orientierung, ihres Alters oder einer geistigen oder körperlichen Behinderung richten.

„Wir müssen Rechtsextremismus, Rassismus und Intoleranz entschlossen entgegentreten“, erklärte Justizsenatorin Jana Schiedek zu der Initiative. „Mit der Gesetzesinitiative zur Bekämpfung der Hasskriminalität setzen wir ein Signal, dass die Gesellschaft nicht bereit ist, solche Straftaten zu tolerieren.“

Die Hamburger Initiative hatte im Jahr 2012 parteiübergreifend Zustimmung im Bundesrat gefunden, war aber am Widerstand der damaligen Regierungskoalition im Bundestag gescheitert. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nun Bestandteil der Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages.

Mit einer Ergänzung des Strafgesetzbuchs setzt Deutschland zugleich eine Empfehlung des Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierungen um. Der Bundestag muss der Gesetzesänderung noch zustimmen.