Ein Ex-Sicherungsverwahrter aus Moorburg will am Sonntag beim Radrennen Hamburg Cyclassics mitfahren. Dabei müsste der 53-jährige Jens B. von Polizisten auf der Strecke begleitet werden.
Hamburg. Mehr als 100 Profisportler, 22.000 Hobbyrennradfahrer, 800.000 Zuschauer und mittendrin ein Ex-Sicherungsverwahrter: Wenn am Wochenende die Cyclassics starten, könnte sich auch Jens B. aus Moorburg unter das Startfeld mischen, samt seiner Bewacher. Mindestens zwei Polizisten würden dem 53-Jährigen auf der Strecke folgen, für die er sich anmeldete. Einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung bestätigte die Polizei.
Der Mann, der im Februar 2012 aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden war, wird zu jeder Tageszeit von mindestens vier Polizisten bewacht. Grund: Er gilt noch immer als äußerst gefährlich. Eine 16-köpfige Polizeieinheit ist rund um die Uhr für ihn abgestellt. Seit Wochen schon soll Jens B., der in einem von der Stadt ausgebauten Bauernhaus in Moorburg wohnt, für seinen Einsatz bei Hamburgs größtem Radrennen trainieren. Allerdings gilt sein Start als eher unwahrscheinlich: Beim Training soll er jüngst schwer gestürzt sein, erfuhr das Abendblatt, und sich dabei am Arm verletzt haben. So schwer, dass er sein Rad wohl stehen lassen muss.
Zu hoffen bleibt, dass die Polizisten Jens B. auch in der Masse der Teilnehmer folgen können, sollte er dennoch fahren. Wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung, zudem soll er sich an mehreren Kindern vergangen haben, saß er lange in Haft und später in Sicherungsverwahrung, bis er nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte freigelassen werden musste. Psychiater sind der Überzeugung, dass er wieder rückfällig wird, sobald sich eine Möglichkeit bietet.
Der Antritt von Jens B. war am Donnerstag auch Thema auf einer Pressekonferenz zum bevorstehenden Rad-Event. „Wir begleiten diesen Mann seit weit mehr als einem Jahr. Für uns ist das keine außergewöhnliche Aufgabe, da er intensiv Fahrrad fährt“, beruhigte Innensenator Michael Neumann (SPD). „Die Kollegen sind dieser Aufgabe vollauf gewachsen und dafür geschult.“
Jens B. hatte zuletzt Ende vergangenen Jahres für Schlagzeilen gesorgt, als er gegen seine Polizeibewachung klagte. Einen Teilerfolg erreichte er vor dem Verwaltungsgericht, das ihm recht gab, weil die Richter keine Rechtsgrundlage für diese Dauerobservation sahen. Die Polizei hingegen hatte sich ohne Erfolg auf die Möglichkeit der „Ermittlung des Aufenthalts“ berufen, die im Polizeirecht, dem sogenannten Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG), ihre Grundlage hat.