Weil die Opposition am Mittwoch eine sofortige zweite Lesung ablehnte, muss Wissenschaftssenatorin Stapelfeldt noch zwei Wochen warten, bis ihr Gesetzentwurf verabschiedet werden kann.

Hamburg. Das neue Hamburger Hochschulgesetz muss noch eine weitere Extraschleife drehen, bevor es in Kraft treten kann. Die Opposition in der Bürgerschaft lehnte am Mittwoch die sofortige zweite Lesung des Gesetzentwurfs ab. Damit kann das Gesetz abschließend erst in zwei Wochen beschlossen werden.

In der ersten Lesung kritisierte die Opposition vor allem die aus ihrer Sicht zu massiven Eingriffsmöglichkeiten für die von Senatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) geführte Wissenschaftsbehörde. „Der Entwurf spiegelt das tiefe Misstrauen des Senats gegenüber den Hochschulen wider“, sagte Thilo Kleibauer (CDU). „Sie wollen in die Hochschulen hineinregieren, das ist ein Irrweg.“ Eva Gümbel (Grüne) verwies darauf, dass der Senat im ersten Entwurf des Gesetzes die Hochschulpräsidenten zu „kleinen Königen“ machen wollte, die die Sparvorgaben des Senats durchsetzen sollten. Auch nachdem das im neuen Gesetzentwurf abgemildert worden sei, habe sie noch verfassungsrechtliche Bedenken. Auch FDP und Linkspartei kritisierten, dass das Gesetz trotz langen Vorlaufs kein großer Wurf sei.

Vor genau einem Jahr hatte Wissenschaftssenatorin Stapelfeldt einen ersten Entwurf des neuen Hochschulgesetzes vorgelegt. Sie reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010, das das 2003 vom damaligen Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) vorgelegte Hochschulgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt hatte. Unter anderem waren die Partizipations- und Kontrollrechte der Fakultätsräte als unzureichend kritisiert worden. Nach massiven Protesten – die Juristische Fakultät der Universität bezeichnete den ersten Gesetzentwurf 2013 sogar als verfassungswidrig – legte Stapelfeldt schließlich eine überarbeitet Fassung vor, die Anfang des Jahres vom Senat beschlossen wurde. Demnach soll der Präsident die Hochschule nun doch nicht allein führen, sondern bekommt nur noch eine herausgehobene Stellung innerhalb des Präsidiums.

„Der Gesetzentwurf ist im Diskussionsprozess gewachsen“, räumte Stapelfeldt ein. In der neuen Fassung stärke er die Leistungsfähigkeit der Hochschulen. Philipp-Sebastian Kühn, Wissenschaftsexperte der SPD-Fraktion, sprach von einem „ausgewogenen Hochschulgesetz“. Demokratische Strukturen würden gestärkt, Verantwortlichkeiten klar zugeordnet und die politische Verantwortung sichergestellt.

In weiteren Wissenschaftsdebatten lehnte die SPD-Mehrheit jeweils Anträge der Opposition zurück. Zum einen hatten CDU und FDP gefordert, zu dem Appell „In Sorge um Hamburg“, mit dem Altbürgermeister Klaus von Dohnanyi (SPD) und die Ex-Senatoren Wolfgang Peiner (CDU) und Willfried Maier (Grüne) mehr Engagement im Bereich Wissenschaft und Forschung anmahnen, eine Expertenanhörung durchzuführen. Doch daran zeigte die SPD wenig Interesse.

Zweitens hatten die Grünen gefordert, die 36 bis 38 Millionen Euro, die dadurch frei werden, dass der Bund künftig allein das BAföG für Studenten und Schüler übernimmt, komplett den Hochschulen zur Verfügung zu stellen. Das lehnte die SPD jedoch ab. Das Geld solle dem gesamten Bildungsbereich zugute kommen, also außer Wissenschaft und Forschung auch den Schulen.