Was muss ich mitbringen? Wie viele Kreuze sind erlaubt? Das Abendblatt gibt die wichtigsten Antworten auf die Fragen zur Europa- und Bezirkswahl am 25. Mai in Hamburg.
Hamburg. Am Sonntag sind rund 1,4 Millionen Hamburger aufgerufen, die sieben Bezirksversammlungen und ihre Abgeordneten für das Europaparlament zu wählen. Um 8 Uhr haben die Wahllokale geöffnet. Eine Besonderheit ist, dass erstmalig auch 16- und 17-Jährige an einer Bezirkswahl teilnehmen dürfen – somit können auch rund 28.000 Jugendliche zur Urne gehen. Das Hamburger Abendblatt hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Stimmabgabe zusammengestellt.
Wann und wo kann ich in Hamburg am Sonntag wählen?
Alle 1276 Hamburger Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In dieser Zeit kann jeder Wähler seine Stimme persönlich abgeben. Wo das eigene Wahllokal liegt, kann sich jeder Bürger über den Behördenfinder im Internet anzeigen lassen. Unter www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11380662 kann jeder seine Wohnadresse eintippen, das Wahllokal wird dann angezeigt. Zudem gibt der Hamburg-Service unter den Telefonnummern 115 und 428280 Auskunft über das Wahllokal.
Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Die Wahlbenachrichtigungskarte sowie den Personalausweis oder Reisepass.
Ich habe meine Wahlunterlagen verlegt oder verloren, kann ich trotzdem wählen?
Ja. Die Wahlbenachrichtigung ist nur ein Informationsmittel, kein rechtliches Dokument. Der Wähler nimmt seinen Ausweis mit und kann trotzdem wählen. Voraussetzung dafür ist, dass er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Kann ein anderer für mich per Vollmacht wählen?
Nein, wählen geht nur persönlich. Wenn ein Wähler körperlich nicht in der Lage ist, selbst anzukreuzen, darf ihm jedoch jemand helfen, die Kreuze zu machen. Dies ist dann keine Wahlvertretung, sondern eine Hilfe im Beisein des eigentlichen Wählers.
Ich bin am Sonntag krank oder anderweitig verhindert und kann nicht ins Wahllokal: Kann ich trotzdem wählen?
Der Wähler kann eine Person seines Vertrauens bevollmächtigen, mit einem von ihm ausgefüllten Antrag und einem Nachweis über die Erkrankung (zum Beispiel Attest) bis Sonntag, 15 Uhr, bei der zuständigen Wahldienststelle die Briefwahlunterlagen abzuholen. Die ausgefüllten Unterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse wieder abgegeben werden.
Wie viele Stimmzettel bekomme ich?
Für die Europawahl erhält der Wähler einen weißen Stimmzettel, für die Wahl zu den Bezirksversammlungswahlen zwei Stimmzettel: einen für die Bezirkslisten (gelber Stimmzettel) und einen für die Wahlkreislisten (roter Stimmzettel).
Worin unterscheiden sich die Bezirks- und Wahlkreislisten?
Mit den Stimmen auf den Bezirkslisten entscheidet der Wähler, welche Partei wie viele Sitze in der Bezirksversammlung bekommt und in welcher Reihenfolge die Abgeordneten in das Gremium einziehen. Mit den Stimmen auf den Wahlkreislisten bestimmen die Wähler, welche Kandidierenden aus dem Wahlkreis direkt in die Bezirksversammlung einziehen. Auf diesen Stimmzetteln kann ausschließlich für Kandidierende votiert werden – und nicht für eine Partei insgesamt.
Wie viele Stimmen kann ich abgeben?
Bei der Europawahl kann eine Stimme für eine Partei abgegeben werden. Bei der Bezirkswahl hat jeder Wähler zehn Stimmen: Fünf auf dem gelben Bezirkslisten-Stimmzettel und fünf auf dem roten Wahlkreislisten-Stimmzettel. Es dürfen aber auch weniger als fünf Kreuze gemacht werden. Jeder Wähler kann seine bis zu jeweils fünf Stimmen panaschieren, aber auch kumulieren. Panaschieren (aus dem Französischen: farbig machen, mischen) bedeutet, für Kandidaten über Parteigrenzen hinweg zu votieren, also seine Stimmen auf mehrere Wahllisten zu verteilen. Kumulieren (aus dem Lateinischen: Anhäufung) bedeutet, einem Kandidaten einer Liste mehrere oder alle Stimmen zukommen zu lassen. Insgesamt treten 1806 Kandidaten in 54 Wahlkreisen an.
Kann ich bei der Auszählung zugucken?
Ja. Wer am Wahlsonntag bei der Auszählung der Stimmen dabei sein möchte, ist von 18 Uhr an bei den Briefvorständen in den Bezirksämtern und bei allen 1276 Wahlvorständen in den örtlichen Wahllokalen willkommen.
Was passiert, wenn ich mich „verwählt“ habe?
Wer sich auf seinem Wahlzettel verschrieben hat, geht damit zum Wahlvorstand. Dort wird dieser Zettel im Beisein des Wählers zerrissen. Das zerrissene Dokument bekommt der Wähler mit, damit niemand nachvollziehen kann, wie er gestimmt hat. Dann gibt es einen neuen Wahlzettel, und die Wahl kann von vorne beginnen.
Wann steht fest, wer gewählt worden ist?
Die Ergebnisse der Europawahl können am Wahlabend von etwa 19Uhr an auf abendblatt.de und unter www.europawahl-hh.de verfolgt werden. Tabellen auch für die Urnenwahlbezirke in Prozent veröffentlicht das Statistikamt Nord noch am Wahlabend, nachdem das vorläufige amtliche Ergebnis für Hamburg feststeht. Das wird aber nicht vor 23 Uhr sein. Die Ergebnisse der Bezirkswahlen werden am Montag von 8Uhr an ausgezählt und können vermutlich am späten Vormittag unter abendblatt.de und unter www.wahlen-hamburg.de live mitverfolgt werden.
Was kostet die Europa- und Bezirkswahl in Hamburg?
Kalkuliert sind rund zehn Millionen Euro, etwa acht Millionen Euro für die Bezirkswahl und zwei Millionen für die Europawahl.
Wie viele wahlberechtigte Hamburger gibt es?
Zur Europawahl sind 1.283.371 Personen wahlberechtigt, darunter 4280 Bürger aus anderen Mitgliedstaaten der EU, zur Bezirksversammlungswahl sind es 1.383.877 Bürger.
Wie alt sind die beiden ältesten Wahlberechtigten?
Die älteste wahlberechtigte Frau ist 109 Jahre alt, der älteste Mann 105. Die jüngsten Wahlberechtigten zur Europawahl sind 45 Hamburger, die am Wahltag 18 Jahre alt werden. Die jüngsten Wahlberechtigten zur Bezirkswahl sind 33 Jugendliche, die am Sonntag ihren 16. Geburtstag feiern. Die Mehrheit – 52 Prozent – der Wähler ist weiblich, fast jeder dritte (29 Prozent) ist 60 Jahre und älter.
Wo kann ich barrierefrei wählen?
Von den 1276 Wahllokalen sind 183 vollständig barrierefrei und 829 eingeschränkt barrierefrei – das bedeutet, dass entweder Einzelstufen vorhanden sind oder eine automatische Türöffnung fehlt. In den anderen Wahllokalen versuchen die Helfer, den Menschen mit Behinderungen das Wählen zu ermöglichen.
Wie komme ich zur Wahl, wenn ich nicht laufen kann?
Für alle, die nicht selbst zum Wahllokal kommen können, bieten die Parteien einen Fahrservice an. Fahrdienst der SPD: Hamburg-Mitte (9 bis 15Uhr), Tel. 246989; Harburg (8 bis 16Uhr), Tel. 772482; Bergedorf (11 bis 15Uhr), Tel. 7214913. Fahrdienst der CDU: Landesverband (11.30 bis 15Uhr), Tel. 46854800.