Hamburg. Im Fall des ehemaligen Strafgefangenen Andreas B., der vielfach gegen die Auflagen zum Tragen einer Fußfessel verstoßen hat, werden immer neue Details bekannt. Auch B.s Verteidigerin Svenja Grunwald war gegen den Einsatz der elektronischen Überwachung bei ihrem Mandanten. „Er ist von seiner Persönlichkeitsstruktur her nicht für die Fußfessel geeignet“, sagte Grunwald.

B. ist alkoholkrank und hat unter erheblichem Alkoholeinfluss ein zwölf Jahre altes Mädchen am Rande des Fußball-WM-Fanfestes 2006 in den Wallanlagen vergewaltigt. Grunwald hatte bereits im August 2013 gegen den Einsatz der Fußfessel vor dem Oberlandesgericht geklagt. Im November hatte das Gericht die Klage als unbegründet abgewiesen. Nach Informationen des Grünen-Justizpolitikers Farid Müller sollen auch Polizei und Staatsanwaltschaft gedrängt haben, Andreas B. in Haft zu nehmen oder eine Entziehungsmaßnahme anzuordnen, um den Ex-Gefangenen vor sich selbst zu schützen und neue Straftaten zu verhindern.

Andreas B. hatte seit September 2013 rund 120 Mal gegen die Weisungen verstoßen, die ihm nach der Haftentlassung auferlegt worden waren. Unter anderem hatte er die Fußfessel nicht aufgeladen, so dass er mehrfach nicht auffindbar war. „Es ist eine der offenen Fragen, warum Andreas B. erst jetzt – im Mai – zum Entzug in eine geschlossene Abteilung kam“, sagt Müller. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bestand jetzt die Sorge, B. könne bei Großereignissen wie dem Hafengeburtstag und den Public-Viewing-Veranstaltungen zur Fußball-WM erneut zu Taten wie 2006 verleitet werden.