Die unter Artenschutz stehende Koralle aus Indonesien wurde bereits zu einer Skulptur verarbeitet. Der Empfänger hatte das Objekt als Perlmuschel angemeldet. Wegen des Verstoßes erwartet ihn nun eine Bußgeldstrafe.

Hamburg. Unrühmlicher Fund im Hamburger Hafen: Beamte des Zollamtes Waltershof haben in einer Warensendung aus Indonesien zwischen Schnitzereien aus Holz eine unter Artenschutz stehende seltene Orgelkoralle entdeckt.

Das zoologische Institut Hamburg bestätigte den Verdacht der Kollegen. Es handelt sich um eine Orgelkoralle aus der Familie der Tubiporidae. Die Koralle wurde bereits zu einer Skulptur verarbeitet, hat ein Gewicht von etwa zwei Kilogramm, einen Durchmesser von 25 Zentimeter und eine Höhe von acht Zentimeter.

Der deutsche Empfänger der Sendung hatte die Koralle unter der Bezeichnung „Pinctada maxima“ (Perlmuschel) angemeldet, welche nicht unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen gefallen wäre. Die Koralle wurde am vergangenen Donnerstag beschlagnahmt.

Den Empfänger erwartet nun wegen Verstoß gegen die Artenschutzverordnung eine empfindliche Bußgeldstrafe.

Der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ist ein einträgliches Geschäft, allerdings mit dramatischen Folgen. Viele frei lebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Diese unterliegen mittlerweile strengen Einfuhrbestimmungen.

Um der Gefährdung und der Bedrohung wirksam begegnen zu können, wurde 1973 das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" - kurz das "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" (WA) - abgeschlossen.