Wenn einem die Schulden über den Kopf gewachsen sind, ist die Privatinsolvenz ein Weg aus der Pleite. Kann keine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erzielt werden, folgt in der Regel der Gang vors Amtsgericht. Das bestimmt dann einen Insolvenzverwalter, der alle Vermögens- und Geldwerte prüft und an die Gläubiger verteilt. In der Wohlverhaltensperiode muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens abgeben. Geschenke und Gewinne dürfen in dieser Phase ganz, Erbschaften zur Hälfte behalten werden. Arbeitslose müssen jede zumutbare Beschäftigung annehmen. Wer sich an alle Auflagen hält, ist nach sechs Jahren schuldenfrei.