Hamburg. Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) will den strafrechtlichen Schutz vor Cybermobbing verbessern. Die SPD-Politikerin schlägt vor, für diese Form der Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung im Internet einen eigenen Straftatbestand einzuführen. Das Thema soll auf der Justizministerkonferenz Ende Juni auf Rügen beraten werden. Ziel ist eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs.
„Präventionsarbeit ist und bleibt der wichtigste Ansatz, um Cybermobbing einzudämmen“, sagt Schiedek. Aber Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen hätten heute im Internet eine andere Qualität als zu der Zeit, als der Gesetzgeber diese Straftatbestände im 19. Jahrhundert einführte. „Sie verbreiten sich wesentlich schneller und weiter, verflüchtigen sich nicht und sind im Ton häufig deutlich verletzender als im persönlichen Umgang“, sagt die Senatorin. „Das gilt besonders, wenn sie mit intimen Filmsequenzen angereichert sind.“ Dabei blieben die Opfer häufig hilflos zurück.
Laut einer Erhebung des Bündnisses gegen Cybermobbing ist fast jeder fünfte Jugendliche schon einmal Opfer solcher Attacken im Internet geworden. Fast gleich hoch ist die Zahl derjenigen, die sich selbst als Täter bezeichnen. Und nur jeder fünfte Jugendliche, der Opfer von Cybermobbing wird, meldet den Vorfall den Betreibern der betroffenen Plattformen.