Das Internet ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Kleidung, Bahnticket oder auch Lebensmittel werden inzwischen online bestellt. Eigene Gesetze für das Internet gab es lange Zeit nicht, und nur selten sind Gesetzestexte speziell für das Internet formuliert. Allerdings lassen sich die bestehenden Gesetze relativ einfach auf Situationen im Internet anwenden. „Ob ein Vertrag persönlich abgeschlossen wird oder über das Internet, wird im Gesetz nicht unterschieden“, sagt Philip Scholz vom Bundesministerium für Justiz.
Zur Diskussion steht jedoch ein Internetgesetzbuch. Momentan stehen die einzelnen Regelungen nebeneinander und bieten keine einheitliche Übersicht. Sicherheit und Verbraucherschutz sollen jedoch mehr im Vordergrund stehen. Deswegen hat die Große Koalition eine Prüfung der bestehenden Gesetzgebung in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen.