Dem Suchmaschinenbetreiber wird untersagt, intime Bilder des früheren Motorsportchefs Max Mosley von einer Party mit Prostituierten weiter zu verbreiten. Andernfalls droht Google ein Bußgeld von 250.000 Euro.

Hamburg. Im Zivilprozess zwischen Ex-Motorsportboss Max Mosley und Google um heimlich aufgenommene Sex-Bilder hat das Hamburger Landgericht am Freitag ein Urteil gesprochen.

Demnach wird dem Suchmaschinenbetreiber untersagt, insgesamt sechs entsprechende Aufnahmen Mosleys weiter zu verbreiten. Bei Zuwiderhandlung droht Google ein Ordnungsgeld über 250.000 Euro.

Zur Begründung für den Verbreitungsstopp führte das Gericht an, dass die sechs Fotos auch ohne Text die Intimsphäre des Klägers eindeutig verletzten. Google sei zwar nicht Urheber, habe aber als beteiligter Dritter seine Prüfpflicht verletzt und nicht hinreichend versucht, die Verbreitung der Bilder zu unterbinden. Dies wäre etwa durch einen entsprechenden Filter möglich gewesen.

Google kündigt Berufung an

Mosleys Anwältin Tanja Irion zeigte sich zufrieden mit dem Richterspruch, das Urteil sei richtungsweisend und „ein Meilenstein für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet“.

Ein Google-Sprecher kündigte dagegen an, das Unternehmen werde beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg in Berufung gehen: „Auch wenn es sich auf eine einzelne Person und spezifische Inhalte bezieht, setzt das heutige Urteil dennoch ein beunruhigendes Signal“, so der Sprecher.

Es könne dazu führen, dass Internetanbieter zur Überwachung auch kleinster Bestandteile von Inhalten, die sie für Ihre Nutzer übertragen oder speichern, verpflichtet werden. „Unserer Meinung nach widerspricht dies europäischer Gesetzgebung."

Hintergrund ist, dass Mosley juristisch durchsetzen will, dass der Suchmaschinenbetreiber eine Reihe von Fotos aus dem Video einer privaten Sex-Party mit Prostituierten herausfiltert und sperrt.

Das explizite Material war von der inzwischen eingestellten englischen Zeitung „News of the world“ erstmals veröffentlich und danach zigfach verbreitet worden. Der 73-Jährige Mosley hat bereits Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind.

Keine Software-Vorgabe

Trotz des Urteils vom Freitag muss die Verbreitung nicht aller beklagten Bilder gestoppt werden. Für Google erteilte das Gericht am Freitag keine Software-Vorgabe.

Allerdings komme das Urteil einer solchen Verpflichtung gleich, heißt es aus der Google Deutschland Zentrale an der Hamburger ABC-Straße. Denn die Konsequenz aus dem Richterspruch wäre, dass Milliarden von Internet-Fotos auf ihren Inhalt geprüft werden müssen.

Die Vorsitzende Richterin der Pressekammer, Simone Käfer, hatte in dem Verfahren schon zuvor deutlich gemacht, dass Google möglicherweise zum Einsatz einer Filtersoftware verpflichtet werden könnte.

Der Konzern wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine "Zensurmaschine". Mosley hat Google in Deutschland und Frankreich verklagt.

In Paris erzielte der Brite im November einen Erfolg: Das Zivilgericht entschied dort, dass der US-Konzern neun Aufnahmen, die aus dem Video stammen, herausfiltern und sperren muss.