Nach einem BGH-Urteil dürfen Verbraucher bei Kündigung einer Lebensversicherung nicht so viel Geld verlieren. Umgesetzt wird dies nicht immer. Nun klagt die Verbraucherzentrale Hamburg.
Hamburg. Die Verbraucherzentrale Hamburg verklagt fünf Lebensversicherer, weil sie die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht umsetzen. Die Unternehmen DBV, PB (Postbank), Nürnberger, AachenMünchener und Axa weigerten sich, Unterlassungserklärungen hinsichtlich der von ihnen verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in ihren Policen für Kapitallebens- und privaten Renten-Versicherungen abzugeben, teilte die Verbraucherzentrale am Dienstag in Hamburg mit.
Um die seit Mitte 2012 gültige BGH-Rechtsprechung durchzusetzen, habe die Organisation nun Klagen gegen die fünf Versicherer bei den jeweils zuständigen Landgerichten eingereicht.
Obwohl die Rechtslage inzwischen sehr klar sei, weigerten sich die verklagten Versicherer seit Monaten, die Urteile des BGH umzusetzen, sagte Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Vermutlich gehe es den Unternehmen lediglich darum, Zeit zu gewinnen und Verbrauchern möglichst lange und möglichst viel von dem ihnen zustehenden Geld vorzuenthalten.
Verweigerungshaltung der Versicherer
Versicherte dürften laut Rechtsprechung des obersten Gerichts bei vorzeitiger Kündigung ihrer Kapitallebens- und Renten-Versicherungsverträge wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art Kündigungsstrafe, dem sogenannten Stornoabzug, nicht mehr so viel Geld verlieren wie bisher, so die Verbraucherschützer.
Mit ihrer Verweigerungshaltung stünden die beklagten Lebensversicherer nach Erfahrungen der Verbraucherzentrale in der Versicherungswirtschaft nicht allein da, hieß es. Ende 2013 seien auf Klage der Hamburger Institution hin die Klauseln der Stuttgarter Lebensversicherung AG und der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG gekippt worden, die sich ebenfalls geweigert hatten, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzuerkennen.