Mit einer Machete oder einem Schwert soll der Angeklagte den Taxifahrer bedroht und verletzt haben, weil ihm dessen Fahrweise nicht gefiel. Nach einem Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Hamburg. Am kommenden Dienstag muss sich ein Mann erneut wegen gefährlicher Köperverletzung und Bedrohung erneut vor Gericht verantworten. Der mutmaßliche Täter soll im Jahr 2011 einen Taxifahrer mit einer langen Klinge bedroht und verletzt haben. Unklar ist, ob es sich um eine Machete oder ein Schwert handelte. Er wurde bereits im Jahr 2012 von den Vorwürfen freigesprochen, die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19.09.2011 mit seinem Mercedes den Hachmannplatz befahren und sich hierbei über die Fahrweise eines Taxifahrers so geärgert zu haben, dass er beschloss, diesen zu bestrafen. Zu diesem Zweck soll er eine Machete oder ein Schwert mit einer Klingenlänge von etwa 50 Zentimetern aus dem Kofferraum seines Fahrzeugs geholt, die Waffe gegen den Bauch des Taxifahrers gedrückt und diesen gefragt haben, ob er ihm das Schwert in den Bauch stecken und ihn umbringen solle.

Dann soll der Angeklagte mindestens zweimal mit dem Schwert gegen das Bein des Taxifahrers geschlagen haben, wodurch dieser eine schmerzhafte Prellung erlitt und der Stoff seiner Hose aufgeschnitten wurde.

In erster Instanz wurde der Angeklagte hinsichtlich dieser Vorwürfe freigesprochen und lediglich wegen Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 8 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft strebt nun eine Verurteilung des Angeklagten auch wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung an.