Die 40-Jährige strebt an, dass der Konzern mehrere Begriffe in Verbindung mit ihrem Namen löscht

Neustadt. Bettina Wulff setzt ihren juristischen Kampf gegen Google am 31. Januar fort: Die Noch-Ehefrau von Ex-Bundespräsident Christian Wulff wehrt sich vor dem Hamburger Landgericht gegen die Praxis des Internetkonzerns, Nutzern bei der Eingabe ihres Namens automatisierte Suchvorschläge anzubieten. Grund: Wer Wulffs Namen eintippt, erhält durch die sogenannte Autovervollständigung mitunter Suchvorschläge wie „Escort“ oder „Rotlicht“.

Wulff sieht dadurch ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Die 40-Jährige hatte bereits im September 2012 Klage eingereicht. Ursprünglich sollte im April vergangenen Jahres verhandelt werden. Doch die Klägerin hatte den Termin verschieben lassen, sie wollte noch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) abwarten. In einem ähnlichen Fall entschieden die Karlsruher Richter zugunsten eines Unternehmers, bei dessen Namen im Suchfeld Begriffe wie „Betrug“ und „Scientology“ auftauchten. Damit machten sie deutlich, dass Google Suchvorschläge beziehungsweise Wortkombinationen in Verbindung mit einem gesuchten Namen künftig zu unterlassen hat, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Die BGH-Entscheidung dürfte Wulff ihrem Ziel ein gutes Stück nähergebracht haben. Dabei ist die angegriffene Autocomplete-Funktion durchaus nützlich: Google will damit den Nutzern lästige Tipparbeit abnehmen.

Die bei der Eingabe gemachten Vorschläge spiegeln laut Google die Suchbegriffe aller Nutzer wider. Wenn also in Kombination mit einem Namen nach bestimmten Begriffen weniger stark gesucht werde, tauchten diese in der automatischen Vervollständigung womöglich gar nicht mehr auf, sagte Google-Sprecher Klaas Flechsig. Zudem erklärte der Konzern, dass Begriffe aus der automatischen Vervollständigung von Google gelöscht würden, wenn die Inhalte rechtswidrig seien oder gegen die Richtlinien des Konzerns verstießen. „Wir schließen bei der Autovervollständigung Begriffe aus, die in engem Zusammenhang mit Pornografie, Gewalt, Hassreden und Urheberrechtsverletzungen stehen“, so Flechsig. Nutzer können Verstöße gegen die Google-Richtlinien über ein Formular melden. Die Rechtsabteilung prüfe dann, ob die Begriffe tatsächlich gelöscht werden müssen, so Flechsig weiter. Wulff strebt die Löschung von insgesamt mehr als 30 Begriffen an.

Die sogenannte Pressekammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richterin Simone Käfer verhandelt vom 31.Januar an in der Sache. Es gilt indes als unwahrscheinlich, dass Bettina Wulff persönlich zum ersten Termin erscheint. Ein Google-Sprecher sagte, der Konzern werde vor Prozessbeginn keine Einschätzung zum Verlauf des Verfahrens abgeben.

In einem weiteren Fall beschäftigt sich die Pressekammer mit einem Rechtsstreit zwischen Google und Max Mosley, dem einstigen Präsidenten des internationalen Automobilverbands FIA. Mosley will durchsetzen, dass das Unternehmen schlüpfrige Fotos, die von ihm im Netz kursieren, herausfiltert und in den Suchergebnissen nicht mehr anzeigt. In Frankreich hat der 73-Jährige in derselben Sache bereits einen Teilerfolg errungen.

Das Hamburger Landgericht hat die für den gestrigen Freitag geplante Urteilsverkündung auf den 24. Januar vertagt. Ein Anwalt von Google warnte: Falls Mosley Erfolg habe, werde aus der Suchmaschine eine „Zensurmaschine“. Auch andere Privatleute könnten verlangen, dass Google für sie unliebsame Darstellungen, Bilder und Videos filtert oder blockiert.