HRS, Booking.com und andere müssen Bestpreisklauseln für Hotels auf Initiative des Hamburger Hoteliers streichen. Block hat sich oft darüber geärgert, dass er in seinem Hotel Grand Elysée nicht mehr Herr der Preise war.

Hamburg Für Hamburgs Steakhauskönig Eugen Block ist die Nachricht vom Freitag „das lang erwartete Weihnachtsgeschenk“, sagt er. Oft hat er sich darüber geärgert, dass er in seinem Hotel Grand Elysée nicht mehr Herr der Preise war. Denn wenn Block – wie Tausende andere Hoteliers in Deutschland – seine Zimmer in Buchungsportalen wie HRS eingestellt hatte, durfte er diese nur zu dem im Portal genannten Preis vermieten. Nicht teurer, aber auch nicht billiger – selbst wenn die Kunden nicht im Internet, sondern privat gebucht hatten.

Zudem hatte vor allem HRS in Verträgen die Hotelbetreiber verpflichtet, in jedem Fall auch über das Internetportal den jeweils niedrigsten Zimmerpreis anzugeben. Ebenfalls mussten sie die optimalste Verfügbarkeit der Zimmer und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen über HRS ermöglichen. Zunächst hören sich diese Konditionen gut an, doch auf den zweiten Blick gab es nicht nur auf der Hotelseite Verlierer, sondern auch bei den Gästen. Denn die Hoteliers durften ihre Preise auf keinen Fall reduzieren, selbst wenn ihre Zimmer leer standen.

Das rief das Bundeskartellamt auf den Plan. Die Wettbewerbshüter forderten den Online-Anbieter HRS auf, diese sogenannten Bestpreisklauseln bis zum 1. März 2014 aus seinen Verträgen mit Hotels in Deutschland zu entfernen. Diese behinderten den Wettbewerb, betonte Kartellamtschef Andreas Mundt. „Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen im Internet sind nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher“, betonte er. „Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können.“

Die Klauseln machten es zudem für neue Portale komplizierter, in den Wettbewerb mit etablierten Anbietern zu treten. Das Kartellamt habe deshalb auch Verfahren gegen die Hotelportale Booking.com und Expedia eingeleitet. HRS kann gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einreichen. Auch im Internet dürfe der Wettbewerb nicht auf der Strecke bleiben, so Mundt. Der Online-Händler Amazon hatte etwa jüngst Tiefstpreisgarantien auf verschiedenen Marktplätzen gestrichen. Das Kartellamt hatte daraufhin ein Verfahren gegen den Internetkonzern eingestellt.

Die Hotelbranche atmet angesichts dieser Entscheidung auf. „Das Bundeskartellamt hat endlich entschieden, die Buchungsportale haben mit der Bestpreisgarantie eine Fehlentwicklung im Internet befördert. Meine klare und eindeutige Öffentlichkeitsarbeit hat sicherlich dazu beigetragen“, sagt Block, der seit Monaten regelmäßig in Interviews auch im Abendblatt Front gemacht gegen die Bestpreisklauseln und die hohen Provisionen, die die Vermittlungsportale von den Hoteliers verlangen. „Ich fühle mich bestätigt. Buchungsportale können und werden in dieser heutigen Form nicht weiter bestehen bleiben“, so Block weiter.

„Wenn man sich von einem Fremdvermarkter die Preise diktieren lassen muss, ist dies ein massiver Markteingriff“, sagt Nikolaus Kaiser zu Rosenburg, Vorsitzender der Hamburger Hotelfachgruppe. „Diese umfassende Untersagung von Meistbegünstigungsklauseln begrüßen wir außerordentlich, da es den erhofften Befreiungsschlag für die Hoteliers in Deutschland in der Online-Distribution markieren kann“, sagt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland. „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt, dass die von HRS und anderen Hotelbuchungsportalen vertraglich auferlegten und in der betrieblichen Praxis mal mehr, mal weniger offen eingeforderten Forderungen eine eklatante Wettbewerbsbehinderung darstellen.“

Das Hotelportal selbst sieht in der Entscheidung des Bundeskartellamts allerdings keine Veränderung für seine Hotelpartner und Kunden. Bereits im Februar 2012 hatte HRS die Anwendung der sogenannten Bestpreisklausel ausgesetzt, nachdem die Wettbewerbshüter ihre Untersuchung aufgenommen hatten. „Wir respektieren die Entscheidung des Bundeskartellamts, auch wenn wir im Kern grundsätzlich anderer Auffassung sind“, sagte HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge. Die entsprechenden Vertragsklauseln zur Bestpreisgarantie würden aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestrichen.

Für den Hotel- und Steakhouse-Unternehmer Block ist die jetzige Entscheidung aber nur ein Teilsieg. Denn mindestens genauso wichtig ist ihm, dass die Reservierungssysteme, die laut Block bis zu 25 Prozent Provision für eine Vermittlung verlangten, ihre Tarife senken. „Die Portale bieten kaum einen Mehrwert an, sie geben nur Adressen weiter und sind keine Verkaufsorganisation“, so Block, der derzeit pro Jahr rund knapp eine Million Euro Provision an die Internetvermittler bezahlen muss – obwohl nur 20 Prozent seiner Gäste diesen Weg wählen. Der „Hotel-Rebell“ will noch lange nicht aufgeben.