Für den Zensus 2011 wurde ein neues Verfahren entwickelt, das auf Daten aus den vorhandenen Registern basiert. Das sind die wichtigsten Begriffe:
Die amtliche Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden wird von den Statistikämtern ermittelt. Grundlage ist das Ergebnis der jeweils letzten Volkszählung, das mit Angaben aus den Melderegistern – wie Geburten, Todesfälle, Zu- und Wegzüge – fortgeschrieben wird. Nach dieser Zahl wird der Länderfinanzausgleich ermittelt, insgesamt hängen 50 Vorschriften davon ab.
Stichtag für den aktuellen Zensus war der 9. Mai 2011.
Die Datenbasis sind die Melderegister am Stichtag. Sie wurden um Angaben der Bundesarbeitsagentur und der öffentlichen Arbeitgeber ergänzt.
Die Bevölkerungszahlen für Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern wurden mit einem speziellen Stichprobenverfahren hochgerechnet. Dafür wurden nach dem Zufallsprinzip Bürger ausgewählt und befragt. In Hamburg wurde nur jeder 29. Bürger befragt.
Der Standardfehler gibt an, wie genau das hochgerechnete Zensus-Ergebnis für eine Stadt oder Gemeinde ist. Laut Zensus-Gesetz wird ein Fehler von 0,5 „angestrebt“. Tatsächlich war dieser bei 63 Prozent der Kommunen größer.
Der Veröffentlichungstermin für die neuen Bevölkerungszahlen war der 31. Mai 2013. Abgeschlossen ist der Zensus erst, wenn die endgültigen Informationen zu Alter, Bildung und Beruf sowie zu den Haushalten vorliegen. Das soll Ende März 2014 sein.
Das Rückspielverbot verhindert, dass die Daten aus dem Zensus-Verfahren an die Kommunen weitergegeben werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem wichtigen Datenschutz-Urteil 1983 festgeschrieben.