Der Bundesrat hat der Hamburger Idee zugestimmt, nach der Parkbuchten und Seitenstreifen auch für E-Autos freigehalten werden können. So sollen Parkplätze vor Ladesäulen nicht mehr blockiert werden.

Berlin/Hamburg. Künftig sollen Sonderregelungen beim Parken für Elektroautos gelten. Das kann bis zur Befreiung von Parkgebühren führen. Die Länderkammer stimmte am Freitag einem von Hamburg initiierten Vorstoß zu. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll nun in den Bundestag eingebracht werden.

Damit sollen klare Regelungen zum Laden von Elektrofahrzeugen an Ladesäulen geschaffen werden, damit diese Plätze nicht von anderen Pkw blockiert werden. Daneben sollen Kommunen das Recht erhalten, bestimmte Fahrzeuge von Parkgebühren zu befreien.

Vor Ladestationen sollten Regelungen nur für Elektroautos gelten. Beim Parken bevorzugt werden können bisher bereits Schwerbehinderte und Bewohner. Mit der Neuregelung soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, Parkbuchten oder Seitenstreifen auch für E-Autos oder besonders schadstoffarme Wagen freizuhalten.

Dazu Innensenator Michael Neumann (SPD): „Mit diesem geänderten rechtlichen Rahmen unterstützt Hamburg die Etablierung von neuer Technologie im Straßenverkehr.“ Verkehrssenator Frank Horch: „Hamburg ist eine technologiefreundliche, mobilitätsorientierte Stadt, die insbesondere bei den neuen Antriebsformen im Bereich Verkehr vorne dabei sein will. Daher ist mir die Schaffung von guten Rahmenbedingungen für die Elektromobilität besonders wichtig.“