Die Justizsenatorin will auch online nach Verdächtigen suchen. Vorbild ist Niedersachsen. „Wir müssen die technischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Daten nicht unkontrolliert weitergegeben werden.“
Hamburg. Nun wird auch in der Hansestadt über eine generelle Einbeziehung sozialer Netzwerke in die Fahndungsarbeit der polizeilichen Ermittlungsbehörden nachgedacht. „Um Straftaten zügig aufzuklären, brauchen wir eine effektive Öffentlichkeitsfahndung“, sagte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD). Doch sie fügte hinzu: „Die traditionelle Öffentlichkeitsfahndung ist an strenge verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Voraussetzungen gebunden. Das gilt erst recht für eine Öffentlichkeitsfahndung mithilfe sozialer Netzwerke.“
Personenbezogene Daten, wie zum Beispiel Fotos von Verdächtigen, sollen daher ausschließlich auf Servern abgespeichert werden, die sich im staatlichen Verantwortungsbereich befinden und nicht in einem amerikanischen Netzwerk.
„Wir müssen die technischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Daten nicht unkontrolliert weitergegeben werden und auch dass eine Löschung der Daten nach Ende der Fahndung möglich ist“, erläuterte die Senatorin die Ergebnisse der regelmäßigen Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister.
Dabei würde Hamburg sich stark am niedersächsischen Fahndungsmodell orientieren: „Wir haben nach einem zunächst sechsmonatigen Pilotversuch der hannoverschen Polizei vor 18 Monaten die regelmäßige Öffentlichkeitsfahndung über soziale Netzwerke eingeführt“, sagt Frank Federau, Sprecher des niedersächsischen Landeskriminalamts (LKA), das als zentrale Koordinierungsstelle fungiert. „Das Projekt hat sich bewährt und wird vor allem von jüngeren Usern gut angenommen.“
Erfreulich sei, dass man in der Praxis bisher kein typisches Denunziantentum verzeichnen konnte. Facebook diene jedoch bloß als „Türöffner“: Alle User würden automatisch auf die Website des LKA geleitet, wo sie erst die näheren Angaben zu dem jeweiligen Fall finden können. „Wir posten – nach der notwendigen richterlichen Genehmigung – auch nur Kapitalverbrechen. Die Kommentarfunktion der Facebook-Seite wird rund um die Uhr kontrolliert, unpassende Einträge sofort gelöscht.“
Rund 160 Fahndungsaufrufe haben die Niedersachsen seit Juni 2012 bei Facebook veröffentlicht. Dabei hat diese Form der Öffentlichkeitsfahndung nach Angaben der Ermittler in sieben Fällen zum Erfolg geführt.