Die neue Regelung für das Erteilen von Informationen gilt ab dem 1. Dezember. Laut Justizbehörde werden die Gebühren dann teilweise sogar günstiger. Schiedek: „Informationszugang soll nicht am Geldbeutel scheitern.“

Hamburg. Der SPD-Senat hat die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz beschlossen. Die neue Regelung tritt am 1. Dezember in Kraft und orientiert sich in der Höhe der Gebühren an der Gebührenordnung zum alten Informationsfreiheitsgesetz. Das Erteilen von Informationen wird laut Justizbehörde nicht teurer als bisher, teils sogar günstiger. Einfache Auskünfte seien gebührenfrei.

Neu ist eine Sozialklausel, wonach Personen mit geringem Einkommen von Gebühren befreit sind. „Mit der Gebührenordnung schaffen wir die Voraussetzungen, damit Bürgerinnen und Bürger ungehindert von den Informationsmöglichkeiten des Transparenzgesetzes Gebrauch machen können, die das künftig kostenfrei nutzbare Informationsregister ergänzen“, sagte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD). Damit werde der Weg zur transparenten Verwaltung konsequent fortgesetzt. „Der Informationszugang soll grundsätzlich nicht am Geldbeutel scheitern“, sagte Schiedek. Zugleich müsse sich der erhebliche Verwaltungsaufwand in der Höhe der Gebühren abbilden.

Die Gebührenordnung regelt sämtliche Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz, die Bürgern in Anspruch nehmen. Dazu gehören die Akteneinsicht, die Erteilung von Auskünften oder das Übersenden von Dokumenten. Selbst bei großem Prüfungsaufwand darf die Gebühr 500 Euro nicht übersteigen. Eine Gebühr fällt nur an, wenn es tatsächlich zu einem Informationszugang kommt. (jaw)