Drei der Lampedusa-Flüchtlinge aus der St. Pauli-Kirche haben Antrag auf humanitäres Bleiberecht bei der Ausländerbehörde eingereicht. Sie bekommen eine Duldung für die Zeit des Verfahrens.
Hamburg. Drei der sogenannten Lampedusa-Flüchtlinge aus der St. Pauli -Kirche haben am Donnerstag Antrag auf humanitäres Bleiberecht bei der Ausländerbehörde eingereicht. Das bestätigten sowohl der Nordkirchen-Sprecher Mathias Benckert als auch der Sprecher der Innenbehörde, Frank Reschreiter. Noch im Laufe des Nachmittages seien ihnen eine Duldung für den Zeitraum des Verfahrens gewährt und entsprechende Papiere ausgestellt worden. Die drei Männer waren zusammen mit ihren Rechtsbeiständen in der Behörde erschienen. Danach kehrten sie auf das Kirchengelände zurück. Eine von der Stadt gestellte Unterkunft lehnten sie zunächst ab.
Am Dienstag hatten etwa 25 von insgesamt 80 in der Kirche campierenden Männern ihre Bereitschaft erklärt, sich auf die vom Senat geforderte Einzelfallprüfung einlassen zu wollen. Wie die anderen Männer sich verhalten wollen, war bis zum Donnerstagnachmittag ungewiss. Zuvor hatte die Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ die Einsetzung einer „Kommission“ vorgeschlagen, die gemeinsam mit dem Senat das weitere Vorgehen klären solle. Erst dann seien sie bereit, ihre Identitäten preiszugeben. Innensenator Michael Neumann (SPD) hatte dies zurückgewiesen: „Rechtsstaatliche Grundsätze sind nicht verhandelbar, auch Kommissionen helfen da nicht weiter.“