„Konfliktgespräch“ mit Senator. Lenken die Afrikaner der Lampedusa-Gruppe jetzt ein?

Hamburg. Die Entscheidung der über die italienische Insel Lampedusa nach Hamburg geflüchteten Afrikaner steht unmittelbar bevor: Am heutigen Sonnabend wollen sich die Männer auf einer Vollversammlung entscheiden, ob sie der Ausländerbehörde ihre Personalien nennen und einen Duldungsantrag stellen. Im Gegenzug sichert ihnen der Hamburger Senat zu, dass während der Dauer des anschließenden Prüfungsverfahrens keine Abschiebungen vorgenommen werden, mögliche Gerichtsprozesse inklusive. Wie es zu dieser Einigung kam, schildert Hamburgs Bischöfin Kirsten Fehrs in einem Abendblatt-Interview erstmals ausführlich – als Vermittlerin musste die 52-Jährige dabei auch einen heftigen Streit mit Innensenator Michael Neumann (SPD) durchstehen.

In der vorvergangenen Woche trafen sich die beiden zu einem „Konfliktgespräch“, wie Fehrs es ausdrückt: „Es war wie ein Gewitter, das die Luft reinigt. In dieser Situation gab es neue Ideen.“ Es sei ein Prozess in Gang gekommen, an dessen Ende das jetzige Vorgehen stand. Ähnlich formuliert es auch Neumann: „Zu Bischöfin Fehrs habe ich ein sehr gutes, vertrauensvolles Verhältnis – das schließt aber auch nicht aus, dass man sich mal deutlich die Meinung sagt“, sagt der Innensenator in einem aktuellen Interview der „Welt am Sonntag“.

Auch für den Fall, dass sich die Afrikaner trotz der ausdrücklichen Empfehlung der Bischöfin nicht bei den Behörden melden, konnte über das weitere Vorgehen Einigkeit erzielt werden. „Für die Unterbringung der Flüchtlinge ist grundsätzlich der Staat zuständig. Wenn die Signale des Senats von den Flüchtlingen positiv aufgenommen werden, können wir den Behörden auch bei der Unterbringung helfen“, so Fehrs. Auch die Flüchtlinge selbst müssten jetzt zu einer Einschätzung ihrer Lage kommen. Innensenator Neumann appelliert ebenfalls an die Gruppe: „Unterm Strich müssen die Flüchtlinge sich entscheiden. Sie haben jetzt die Chance, diesen Weg zu gehen. Und irgendwann muss dann auch eine Entscheidung getroffen werden, weil es nicht sein kann, dass hier auf Zeit gespielt wird.“ Sonst müsse der Staat das geltende Aufenthaltsrecht durchsetzen.

Fehrs verteidigt die politische Rolle der Kirche und das Engagement in der Flüchtlingsdiskussion. Kirche und Glaube seien generell immer auch politisch, hier sei es konkret um einen „rechtlichen Ermessensspielraum“ gegangen.