Fast 1,3 Millionen Hamburger können am Volksentscheid teilnehmen – auch 16- und 17-Jährige
Hamburg. Beim Volksentscheid sind, anders als bei der Bundestagswahl, auch 16- und 17-jährige Hamburger abstimmungsberechtigt. Voraussetzung für alle Abstimmenden: Sie müssen seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnen. Insgesamt 1.294.013 Hamburgerinnen und Hamburger können ihre Stimme beim Volksentscheid abgeben. Abgestimmt wird parallel zur Bundestagswahl, die Wahlbenachrichtigung gilt also für Wahl und Abstimmung. Wer die Benachrichtigung verloren hat, kann ersatzweise einen Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Wer volljährig ist, erhält in seinem Wahllokal gleichzeitig den Stimmzettel für die Bundestagswahl und die Abstimmungsunterlagen für den Volksentscheid und nimmt beide mit in die Wahlkabine.
Wer dafür ist, dass Hamburg die Energienetze für Strom, Gas und Fernwärme wieder zu 100 Prozent von Vattenfall und E.on zurückkauft, der kreuzt auf dem Stimmzettel zum Volksentscheid JA an. Wer dagegen ist, dass Hamburg die Netze vollständig zurückkauft, macht sein Kreuz bei NEIN.
Wer zwar an der Bundestagswahl teilnehmen möchte, nicht aber am Volksentscheid, der hat zwei Möglichkeiten: Entweder er wirft den Stimmzettel zum Volksentscheid leer ein, oder er wirft ihn weg und steckt ihn nicht in die gemeinsame Wahlurne für Volksentscheid und Bundestagswahl.
Bis Freitag hatten bereits rund 300.000 Hamburger die Abstimmung per Brief beantragt.