Hamburg. Der Rückkauf der Energienetze in städtischen Besitz, über den die Hamburger per Volksentscheid am 22. September entscheiden, könnte letztlich am Kartellrecht scheitern. „Kommunale und finanzielle Interessen dürfen bei der Vergabe der Netz-Konzessionen keine Rolle spielen. Das wäre missbräuchlich und kartellrechtswidrig“, sagte Felix Engelsing, beim Bundeskartellamt zuständig für die Strom-, Gas- und Fernwärmenetze.
Wenn der Volksentscheid erfolgreich ist, muss der Senat eine städtische Betriebsgesellschaft gründen, die sich an der Ausschreibung für die Netze-Vergabe beteiligt. Derzeit sind die Rohre und Leitungen im Besitz der Energieversorger Vattenfall und E.on. Hamburg hält einen Anteil von 25,1 Prozent. „Wir meinen, dass bei der nächsten Vergabe der Netze ein hoher kommunaler Einfluss festgelegt werden muss“, sagte BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch, einer der Initiatoren des Volksentscheids. „Wenn stadteigene Unternehmen bevorzugt werden, wird ein Missbrauchsverfahren folgen. Das ist klar“, kündigte Engelsing an.