Landeswahlausschuss gibt am Freitag in Hamburg bekannt, welche Parteien im September zur Bundestagswahl antreten dürfen. Anders als in diesem Jahr durften 2009 nur elf Parteien zur Wahl antreten.

Hamburg. Bei der Bundestagswahl werden sich die Hamburger Wähler zwischen 13 verschiedenen Parteien entscheiden können. Dies entschied der Landeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung am Freitag in Hamburg. Für den Urnengang am 22. September zugelassen wurden CDU, SPD, Grüne, FDP, Linke, Piraten, NPD, die Rentner-Partei, ÖDP, die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), die Alternative für Deutschland (AfD), die Freien Wähler sowie Die Partei. Nicht dabei sind die Bürgerbewegung pro Deutschland, die Partei der Vernunft sowie die Republikaner – alle hatten nicht die benötige Zahl an Unterschriften von Unterstützern eingereicht, teilte Oliver Rudolf vom Landeswahlamt mit. Insgesamt bewerben sich diesmal 107 Kandidaten um ein Mandat.

Weder die Republikaner noch die Partei der Vernunft hätten überhaupt eine solche Liste abgegeben, sagte Rudolf. Die Bürgerbewegung pro Deutschland kam dagegen auf lediglich 130 Unterschriften – benötigt hätte sie für die Zulassung zur Bundestagswahl knapp Tausend mehr.

Bei der Bundestagswahl 2009 hatten in der Hansestadt elf zugelassene Parteien mit ihren Landeslisten um die Wählergunst konkurriert. Nicht auf dem Stimmzettel standen damals im Vergleich zu diesem Jahr Die Partei, die AfD und die Freien Wähler. Nicht zur Wahl steht dagegen am 22. September die rechtsextreme Deutsche Volksunion (DVU).