Laut Feiertagsschutzverordnung ist Party mit lauter Musik am Karfreitag von 2 Uhr früh an verboten. Doch nicht alle sind mit der Regelung einverstanden. Ist die Vorschrift mittlerweile überholt?

Hamburg. Wer am Gründonnerstag mit einer ausgedehnten Partynacht das lange Osterwochenende einläuten will, muss wie jedes Jahr damit rechnen, dass um zwei Uhr früh die Musik ausgeht. Denn laut der Feiertagsschutzverordnung sind „der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen“ verboten, „sofern bei ihnen nicht der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt wird.“ Ebenso untersagt sind „musikalische Darbietungen jeder Art in Gaststätten“.

Die Regelung gilt am Karfreitag ab zwei Uhr früh für die folgenden 24 Stunden. Erst in der Nacht zum Sonnabend dürfte in Hamburgs Clubs und Diskotheken demnach wieder getanzt werden. Die Erfahrung zeigt: Nicht alle Bar- und Clubbetreiber halten sich an die Vorschrift. „Wir ziehen dann einfach die Vorhänge zu und feiern weiter“, sagt ein Barbetreiber, der seinen Namen nicht nennen will. „Und die Türsteher halten die Augen offen, ob jemand kontrollieren kommt.“

Kontrolliert werde in der Regel erst, wenn sich jemand beschwert hat, sagte Sorina Weiland vom Bezirksamt Hamburg-Mitte. „Und in den vergangenen Jahren sind kaum Beschwerden bei uns eingegangen.“

Vielen erscheint die Vorschrift, die immerhin auch schon aus dem Jahr 1957 stammt, inzwischen überholt. „Das braucht heute keiner mehr“, meint der Barbetreiber – und dürfte damit vielen seiner Kollegen aus der Seele sprechen.

Ganz anders sieht das Propst Hans-Jürgen Buhl aus dem Kirchenkreisbezirk Rahlstedt-Ahrensburg. Für ihn ist der Karfreitag als Tag der Folterung und des Todes Jesu ein Anlass, „dem üblichen Trubel für einen Tag zu entgehen und still zu werden.“ Der Großteil der Feiertage in Deutschland sei christlichen Ursprungs und werde auch von denen gern angenommen, die anderen Glaubens sind, meint er. Stille Feiertage seien „als Gegenpol zur Hektik des Alltags“ wichtig.

Zur Ruhe kommen oder durchfeiern – möglich ist in Hamburg trotz Feiertagsschutzverordnung beides. Es bleibt also jedem selbst überlassen, ob der Karfreitag wirklich ein „stiller Feiertag“ wird – oder einer mit lauter Musik.