Kritik an Schulpolitik ist berechtigt, aber bitte konkreter!
Pädagogik, Schule im Allgemeinen und Unterricht im Besonderen lassen sich nur bedingt unter dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit betrachten. Bildung meint eben mehr als kosteneffizientes Lernen unter Aufsicht. Wer das nicht beherzigt, landet schnell bei der Überlegung, dass Klassen mit 40 Schülern eben wirtschaftlicher sind als mit 30 oder 20 Kindern.
Trotzdem ist es wichtig, einen Blick darauf zu haben, ob die nicht unbeträchtlichen Steuermittel, die in Schulen fließen, auch zweckgerichtet eingesetzt werden. Genau das hat der Hamburger Landesrechnungshof für die Oberstufen vor allem der neu gegründeten Stadtteilschulen getan.
Die obersten Kassenprüfer monieren zu Recht, dass zahlreiche Oberstufen der Stadtteilschulen die im Schulgesetz vorgegebene Mindestgröße von 66 Schülern pro Jahrgang nicht oder nur knapp erreichen. Die Folge: Um ein einigermaßen attraktives Kursangebot präsentieren zu können, werden viele Kurse mit zu wenig Schülern abgehalten.
Hier prallt ein Dogma der SPD-Schulpolitik unangenehm hart auf die schulische und gesellschaftliche Wirklichkeit. Längst nicht an jedem der 57 Stadtteilschul-Standorte lässt sich, wie von der SPD gewünscht, eine eigenständige Oberstufe sinnvoll betreiben. Etliche Stadtteilschulen sind aus früheren Haupt- und Realschulen entstanden, deren Ausrichtung aufgrund der Schülerstruktur eine andere war.
Nur wäre der Verzicht auf ein Oberstufenangebot die völlig falsche Konsequenz, weil sie die zweite Säule neben dem Gymnasium schwer schwächen würde. Verstärkte Kooperationen zwischen mehreren Standorten sind das Gebot - auch zwischen Gymnasien und Stadtteilschulen sollte es keine Berührungsängste geben.
Der Rechnungshof moniert außerdem, dass die zu kleinen Oberstufenkurse mit Lehrerstunden "finanziert" werden, die eigentlich für die Klassen 5 bis 10 vorgesehen sind. So berechtigt die Kritik an diesen durch die Selbstverwaltung der Schulen gedeckten Quersubventionierungen ist, wäre es seriös gewesen, wenn der Rechnungshof das Ausmaß klar beziffert hätte.