SPD, Grüne und Linke sprachen sich im Hamburger Rathaus gegen das umstrittene Betreuungsgeld aus. Eine Verfassungsklage wird angestrebt.
Hamburg. Das SPD-geführte Hamburg hat bekräftigt, eine Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld auf den Weg bringen zu wollen. „Der Bund hat für das Betreuungsgeld keine Gesetzgebungskompetenz“, sagte Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) am Mittwoch in der Hamburgischen Bürgerschaft. Man strebe ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an, sobald das Gesetz verabschiedet worden sei. Das umstrittene Betreuungsgeld soll an diesem Freitag in dritter Lesung den Bundestag passieren.
Die Spitzen der schwarz-gelben Bundesregierung hatten sich am vergangenen Sonntag auf die Einführung des Betreuungsgeldes zum 1. August 2013 geeinigt. Der SPD-Senat prüft seit längerem die Klage, da das vor allem von der CSU gewollte Betreuungsgeld in die Zuständigkeit der Länder und nicht des Bundes fällt.
Grüne, SPD und die Linke sprachen sich im Hamburger Rathaus gegen das Betreuungsgeld aus. Sie appellierten an die Bürgerschaftsabgeordneten von CDU und FDP, auf ihre Kollegen im Bund einzuwirken, damit diese gegen das Betreuungsgeld stimmten. Auch die Hamburger FDP lehnt die Einführung der umstrittenen Maßnahme ab. Man halte davon nichts, sagte die Fraktionsvorsitzende Katja Suding.