Nach Todesfällen im möglichen Zusammenhang mit „Monster”-Getränken fordern Hamburger Verbraucherschützer Auflagen im Deutschland-Verkauf.
Hamburg. Nach Todesfällen von Teenagern in den USA, die in Verbindung mit stark koffeinhaltigen Energiedrinks gebracht werden, fordert die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche in Deutschland vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.
„Der Verkauf von stark koffeinhaltigen Getränken wie beispielsweise ,Monster’ an Jugendliche unter 18 Jahren sollte umgehend verboten werden”, sagte Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale gegenüber abendblatt.de. Außerdem sollte die Kennzeichnungspflicht der Drinks vorgezogen werden: Derzeit sei geplant, ab 13. Dezember 2014 verpflichtend Warnhinweise an den Verpackungen anzubringen. Deutlich sichtbar muss dann auf den erhöhten Koffeingehalt von Getränken hingewiesen werden. Daher werde vor allem bei Kindern, Schwangeren und Stillenden vom Genuss abgeraten. Aufgrund der aktuellen Vorfälle in den USA sei eine umgehende Kennzeichnung in Deutschland nötig, so Schwartau.
In den USA waren fünf Menschen gestorben, möglicherweise nachdem sie „Monster”-Energydrinks getrunken haben. Die US-Lebensmittelaufsicht (FDA) untersucht die Vorfälle. Die Mutter eines 14-jährigen Mädchens aus Maryland, das im Dezember 2011 nach dem Genuss von zwei der koffeinhaltigen „Monster”-Drinks an Herzrhythmusstörungen gestorben war, hat inzwischen Klage erhoben. Das Mädchen hatte innerhalb von 24 Stunden zwei Dosen getrunken und so 480 Milligramm Koffein zu sich genommen. Das Unternehmen Monster Beverage hat die Vorwürfe in einer öffentlichen Erklärung zurückgewiesen. Die Energy-Drinks könnten problemlos getrunken werden. Wissenschaftler hatten jedoch bereits früher davor gewarnt, dass die Stoffe in Energy-Drinks zu Herzrasen und Krämpfen führen könnten.
Verbraucherschützerin Schwartau hält vor allem für problematisch, dass der Koffeingehalt durch den hohen Zuckergehalt überdeckt wird. Bei Kaffee sorge der bittere Geschmack dafür, dass Kinder davon Abstand nähmen. Der Genuss von Kaffee als Wachmacher für Erwachsene liegt zudem deutlich unter den Mengen, die Kinder und Jugendliche mit den Energydrinks zu sich nehmen. Schwartau: „ Eine Tasse Kaffee enthält etwa 60 bis 130 Milligramm Koffein, eine Dose Cola etwa 50 Milligramm, bei den Energy-Drink-Dosen kommen schnell 80 Milligramm und mehr Koffein zusammen pro 100 Milliliter.” Bei einer größeren Dose summiert sich der Koffeinkonsum entsprechend.
Mit Material von dpa