Verfahren zur Abschaffung scheiterte im Bundesrat. Flüchtlinge, die ohne Papiere einreisen, dürfen weiter am Flughafen festgehalten werden.

Hamburg/Berlin. Hamburg behält vorerst sein Flughafenasyl. Die Initiative der Länder Brandenburg und Rheinland-Pfalz zur Abschaffung des umstrittenen Flughafenasylverfahrens ist am Freitag im Bundesrat gescheitert. In der Länderkammer in Berlin fand sich keine Mehrheit für den Antrag der beiden SPD-geführten Länder. Beim Flughafenverfahren werden Flüchtlinge, die ohne Papiere oder aus sogenannten sicheren Drittstaaten einreisen, im Transitbereich des Flughafens festgehalten bis ihr Asylantrag geprüft ist.

Neben Hamburg gibt es das Verfahren auch in Frankfurt am Main, München, Düsseldorf und Berlin-Schönefeld. Flüchtlingsorganisationen und Kirchen lehnen es ab. Sie verweisen dabei auf den Zeitdruck, der es den gerade geflüchteten und teils schwer traumatisierten Menschen unmöglich mache, zur Ruhe zu kommen und Asylgründe geordnet vorzutragen.

2011 fand das Flughafenverfahren nach Angaben des Bundesinnenministeriums in insgesamt 819 Fällen Anwendung, die meisten verzeichnet der Flughafen in Frankfurt am Main. Das Verfahren wurde 1993 wegen stark gestiegener Asylbewerberzahlen in Deutschland eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Flughafenasylverfahren 1996 für verfassungemäß erklärt. Das Bundesinnenministerium will an der Praxis festhalten.