Das Kartellgericht in Wien entschied, dass zwei Taxizentralen weiter ihren Fahrern die Vermittlung über die “MyTaxi“-App untersagen dürfen.
Hamburg. Damit hatte "MyTaxi" nicht gerechnet. Ein Richterspruch hat dem Hamburger Start-Up-Unternehmen auf dem Weg zum Markterfolg in Österreich einen großen Stein in den Weg gelegt.
Darum geht es: Zwei Wiener Taxifunkzentralen haben in ihren Verträgen eine Ausschlussklausel festgesetzt. Diese untersagt es Taxiunternehmern, Aufträge eines zweiten Vermittlers anzunehmen. Schlechte Karten also für den App-Service von "MyTaxi" . Die App lokalisiert den Standort des Kunden und zeigt ihm die freien Fahrzeuge in der Umgebung an. Fahrer und Kunde können dann direkt Kontakt miteinander aufnehmen. Taxizentralen, die normalerweise die Vermittlung übernehmen, werden so umgangen.
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Die Hamburger Unternehmer sahen in der „Zwangsbindung“ unfaire Wettbewerbsbedingungen und wandten sich an die Österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Die wiederum stellte einen Klagantrag beim Kartellgericht. Dieser wurde jedoch abgewiesen. Die Ausschlussklausel darf also weiter in den Verträgen stehen. Die Konkurrenzklausel in den Verträgen der Funkzentralen sei kein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung, hieß es in der Begründung.
Die Entscheidung kam für „Mytaxi“ überraschend. Zumal es einen ähnlichen Fall bereits in Deutschland gegeben hatte; nur mit anderem Ergebnis: Das Oberlandesgericht Frankfurt erklärte vor drei Jahren die Zwangsbindung an eine Vermittlungszentrale für wettbewerbswidrig. Kurz darauf wurde der sogenannte „Doppelfunk“ in Deutschland für rechtskräftig erklärt.
„Freier Wettbewerb ist ein wichtiger Bestandteil in der Marktwirtschaft“, sagt MyTaxi-Sprecherin Lina Wüller. "Hier geht es weder darum, andere Anbieter zu verdrängen, noch eine Marktherrschaft einzunehmen." Im Gegenteil: MyTaxi belebe den Wettbewerb und schaffe mit der App Transparenz und Unabhängigkeit im Taxi-Markt. "Die Entscheidung sollte alleine bei Fahrer und Fahrgast liegen, mit welchen Anbietern sie fahren möchten", so Wüller.
Das Hamburger Unternehmen gehe davon aus, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen sei. Rechtskräftig sei das Urteil noch nicht. Ein Einpruch von Seiten der Bundeswettbewerbsbehörde sei nicht ausgeschlossen, so „MyTaxi“-Sprecherin Lina Wüller. Das Unternehmen werde das Angebot in Österreich zukünftig noch erweitern. "Noch in diesem Monat wird MyTaxi in den Städten Graz und Salzburg an den Start gehen."