Ab 3. November muss sich der ehemalige Geschäftsführer und Vorsitzende des Hamburger Tierschutzvereins (HTV), Wolfgang Poggendorf, nun vor Gericht verantworten. Dem 71-Jährigen wird Unterschlagung in einem Fall und Untreue in acht Fällen vorgeworfen.

Die Große Strafkammer 28 des Landgerichts Hamburg hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Poggendorf zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das bestätigte Gerichts-Sprecherin Sabine Westphalen.

Es geht unter anderem um den Kauf einer Wohnung auf der Nordseeinsel Sylt. Diese Immobilie, die ein Tierfreund dem HTV vererbt hatte, hatte der Angeklagte im Juni 2007 für 130.000 Euro gekauft. Der Preis lag deutlich unter dem Marktwert. Nachdem das Abendblatt den Wohnungskauf aufgedeckt hatte, wurde der Kaufvertrag rückabgewickelt und das Objekt für 250.000 Euro verkauft.

Unterdessen wurde das Hauptverfahren gegen die ehemalige zweite HTV-Vorsitzende Kerstin Weckel nicht eröffnet. Das Verfahren gegen Schatzmeister Manfred Ehlsen wurde gegen ein Bußgeld in Höhe von 7200 Euro eingestellt.