Außer in Hamburg werden die Bürger nur noch in Bremen im Vier-Jahres-Abstand an die Urnen gerufen.

Hamburg. Der CDU-Verfassungsexperte Robert Heinemann schlägt vor, die Wahlperiode der Bürgerschaft von vier auf fünf Jahre zu verlängern. Hamburg würde damit dem Beispiel fast aller Länder folgen. Nur in Bremen wird ebenfalls alle vier Jahre gewählt. Zuletzt haben Hessen (2002), Sachsen-Anhalt (2004) und Mecklenburg-Vorpommern (2006) den Fünf-Jahres-Rhythmus eingeführt.

Anlass für den Vorstoß des CDU-Politikers ist die aktuelle Wahlrechtsreform, die die Bürgerschaft in zehn Tagen beschließen will. Die neue Regelung sieht unter anderem vor, dass die Wahlen zu den Bezirksversammlungen von 2014 an parallel zu den Europawahlen nur noch alle fünf Jahre abgehalten werden.

Heinemann hält die unterschiedliche Dauer der Wahlperioden für die Bezirke (fünf Jahre) und die Bürgerschaft (vier Jahre) für nicht sinnvoll. "Im Jahr 2024 müssten Bezirksversammlungs- und Bürgerschaftswahlen in einem Jahr abgehalten werden“, hat Heinemann errechnet. Nur ein Jahr Unterschied gäbe es 2019 und 2020. "Beides wäre nicht glücklich. Zwei Wahlkämpfe in so kurzem zeitlichem Abstand würden dazu führen, dass wir in Hamburg politisch zu gar nichts mehr kommen“, so der CDU-Politiker.

Das zentrale Argument für fünfjährige Wahlperioden hält Heinemann für übertragbar auf Hamburg. "Längere Regierungszeiten zwischen den Wahlkämpfen führen dazu, dass komplexe Reformvorhaben mit mehr Ruhe angegangen werden können“, sagt der CDU-Politiker, für den der Gedanke an die schwarz-grüne Schulreform dabei nahe liegt. Ein zentraler Vorwurf der Kritiker ist das hohe Tempo, mit der die sechsjährige Primarschule eingeführt werden soll.

Generell gilt die Faustregel, dass Regierungen ein halbes Jahr nach einer Wahl benötigen, um ingang zu kommen. Das letzte Jahr vor dem nächsten Urnengang ist dann schon von taktisch-strategischen Wahlkampf-Überlegungen diktiert. In Hamburg bleiben dem Senat nach dieser Rechnung derzeit nur rund zweieinhalb Jahre "echter“ Regierungsarbeit.

Dass fünfjährige Legislaturperioden den Einfluss der Bürger auf die Politik verringerten, weil sie seltener wählen, lässt Heinemann nicht gelten. "In Hamburg sind mit der Volksgesetzgebung längst mehr demokratische Elemente eingeführt worden“, betont der CDU-Politiker.

Farid Müller vom CDU-Koalitionspartner GAL reagierte positiv auf Heinemanns Vorstoß. "Darüber kann man nachdenken. Das ist ein diskussionswürdiger Vorschlag“, sagte Müller. Der GAL-Verfassungsexperte hält es allerdings für sinnvoll, die anstehende Wahlrechtsänderung erst einmal zu verabschieden.

Für die Verlängerung der Wahlperioden muss nach dem neuen Wahlrecht die Verfassung geändert werden. Dazu ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in der Bürgerschaft erforderlich. Mit anderen Worten: Ohne Zustimmung der SPD-Opposition geht es nicht.

"Wir sehen keine Notwendigkeit, darüber jetzt zu reden“, sagt die SPD-Verfassungsexpertin Britta Ernst. Die Fraktionen und der Verein „Mehr Demokratie“ hätten gerade erst den mühsamen Prozess zum Wahlrechtskompromiss absolviert. Die Übereinkunft dürfe nicht mit neuen Forderungen belastet werden. "Der Sack ist jetzt zu“, so Ernst. "Aber der CDU bleibt es ja unbenommen, einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft einzubringen“, sagt die SPD-Politikerin.

Neu ist die Idee von Heinemann nicht. Die CDU hatte bereits auf einem Landesparteitag 2003 einen Vorstoß in Richtung auf eine fünfjährige Wahlperiode beschlossen. Ende 2004 trug der damalige CDU-Bürgerschafts-Fraktionschef Bernd Reinert den anderen Fraktionen den Vorschlag vor. Doch in den Debatten über eine damalige Änderung des Wahlrechts, die sich auf andere Fragen konzentrierte, ging die Verlängerung der Wahlperiode unter. Damals stand die SPD dem Vorschlag jedoch positiv gegenüber, die GAL war skeptisch.