Erhaltungsverordnung sollte nicht nur für Fassaden gelten
Vielfach schon und vielleicht auch gerade in Hamburg musste man erleben, wie schöne alte Bausubstanz den flüchtigen Moden heutiger Investoren-Architektur geopfert wurde. Wenn nun der Bezirk Eimsbüttel ein bewährtes Schwert des Baurechts hervorholt und für sein schniekes Generalsviertel eine Erhaltungsverordnung aufstellt, kann man das eigentlich nur gutheißen. Rückbauten, Umbauten oder gar Neubauten ohne Rücksicht auf das gewohnte Antlitz dieses Viertels lassen sich nun kaum noch umsetzen. Sicher, in die Rechte der Eigentümer wird dabei hart eingegriffen. Wer will sich schon vorschreiben lassen, wie er seine Immobilie nutzt oder gestaltet? Doch eine Stadt kann nicht als Privatsache von wenigen begriffen werden. Stadt ist immer eine gebaute Umgebung, in der viele sich wohlfühlen sollen.
Aber Einzelentscheidung und Gesamtinteresse sind eben nicht immer deckungsgleich. Für den einzelnen Gebäudeeigentümer im Generalsviertel, in Blankenese oder an anderer prägender Stelle Hamburgs mögen Abriss und Neubau aus wirtschaftlichen Gründen verständlich und vernünftig sein. Für das Gesamtbild der Stadt aber nicht. Erhaltungsverordnungen sind daher ein geeignetes Instrument, dieses weitgehend zu erhalten, sie sind daher auch weitgehend anerkannt.
Das gilt jedoch nicht für die soziale Komponente einer Erhaltungssatzung, die das Baurecht ebenfalls ermöglicht. Gegen die sogenannte soziale Erhaltungsverordnung laufen Grundeigentümer Sturm, andere preisen sie als Allheilmittel gegen Verdrängung. Mit dieser Verordnung wird eben nicht nur die bauliche Veränderung eines Viertels geregelt, sondern auch die soziale. Etwa durch ein Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen. Noch soll diese soziale Komponente im Generalsviertel nicht gelten. Aber in der Neustadt beispielsweise war sie durchaus erfolgreich. Und sie wird derzeit für andere Quartiere ebenfalls überlegt. In der Erkenntnis, dass es oft nicht reicht, nur die Fassaden zu schützen, wenn ein Stadtviertel bunt und vielschichtig bleiben soll.