Expertenkommentar Peter Ando Lindemann über die Probleme im Reihenhaus

Viele, die sich für einen Immobilienerwerb entscheiden, sehen im Reihenhaus alle denkbaren Vorteile miteinander vereint. Ein Haus und einen kleinen Garten ganz für sich allein. Doch das wahre Leben trübt diese Wohnidylle durch ein Manko: den Nachbarn! Verdichtetes Wohnen bringt die Menschen oft ungewollt zusammen. Es wächst der Wunsch nach Abgrenzung. Am schwierigsten wird dies, wenn die Häuser und ihre Eigentümer eine Gemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes bilden. Dann müssen alle Entscheidungen gemeinschaftlich beschlossen werden. Das betrifftetwa die Montage von Markisen oder Solarzellen, eine abweichende Pflasterung von Wegen oder auch nur einen individuellen Fassadenanstrich. So hat mancher Eigentümer durch übereilte Maßnahmen Gerichtsverfahren ausgelöst, die ihn zum Rückbau zwingen können. Oftmals verfügen solche Häuser in der Reihe nur über einfache, gemeinsame Trennwände. Die damit verbundene Hellhörigkeit führt zu Schallschutzproblemen, unter denen die Bewohner sehr leiden. Eine Vielzahl von Fällen beschäftigt Anwälte und Gerichte.

An Gärten haben Wohnungseigentümer meist ein Sondernutzungsrecht: Sie dürfen dort also nach eigenen Vorstellungen verfahren. Allerdings müssen sie Rücksicht nehmen. Ein Geräte- oder Saunahaus kann den Nachbarn stören. Besser haben es Hauseigentümer, deren Gebäude rechtlich von dem des Nachbarn abgegrenzt ist. Sie können Umbauten und Gestaltungen umsetzen, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Für alle gelten allerdings die Einschränkungen des Nachbarrechts: Herüberragende Zweige und Wurzeln muss der Eigentümer entfernen, wenn der Nachbar ihn dazu auffordert. Kommt er dem nicht nach, kann der Nachbar selbst abschneiden. Doch auch er muss die Baumschutzverordnung beachten, die Bäume und Hecken schützt, die zur Zierde des Landschaftsbildes dienen, ausgenommen Obstbäume und besonders schlanke Bäume. Wann dies der Fall ist, entscheidet aber nicht der streitende Nachbar, sondern die Umweltbehörde.

Peter Ando Lindemann ist Anwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht ( www.petersson-partner.de )