Wie schön! Nach langer Suche hat man endlich seine Traumwohnung gefunden, und nun steht endlich der Tag des Einzugs bevor. Dabei gibt es viele Dinge zu bedenken, auch die Frage: Muss man sich seinen neuen Nachbarn vorstellen? "Auch wenn dies nirgendwo geschrieben steht und es immer mehr Menschen zu vergessen scheinen: Zur guten Kinderstube gehört es, sich bei den Nachbarn kurz nach oder sogar vor dem Einzug vorzustellen", sagt Siegmund Chyla, stellvertretender Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Dabei genüge es vollkommen, sich kurz mit den Bewohnern im Haus bekannt zu machen. "Am besten weist man von vornherein darauf hin, dass es eventuell wegen des Umzugs etwas lauter werden kann, und bittet um Verständnis", sagt der Mietrechtsexperte.
Wenn der Kinderwagen im Flur abgestellt wird, empfiehlt Chyla Familien mit kleinen Kindern, um Verständnis zu bitten. "Unsere Erfahrung zeigt, dass dadurch schon die Hemmschwelle sinkt, sich über den neuen Mitbewohner zu ärgern und zu beschweren", ergänzt er. Rückhalt gibt hier das Urteil des Amtsgerichts Aachen (Urteil vom 30. November 2007, Az. 84 C 512/07). Danach wird die Nutzung des Hausflurs durch das Abstellen eines Kinderwagens nicht unangemessen eingeschränkt, auch wenn zur Wohnung nur fünf Stufen führen.
Auch das Abstellen eines Rolllators, also einer Gehhilfe oder eines Stützapparates, ist erlaubt. Der Vermieter darf das Abstellen im Treppenhaus also nicht grundsätzlich untersagen. Allerdings müssen Mieter sowohl den Kinderwagen als auch den Rolllator so abstellen bzw. zusammenklappen, dass der Flur weiterhin als Fluchtweg genutzt werden kann. Das entschied das Landgericht Hannover (Urteil vom 17. Oktober 2005, Az. 20 S 39/05).
Garderoben, Schuhregale und Schränke im Flur gehören hingegen nicht ins Treppenhaus, wie das OLG Hamm (Az. 15 Wx 198/08) entschied.
Insbesondere jungen Menschen empfiehlt der Mieterbund, die Hausordnung zu beachten. Sie ist Bestandteil des Mietvertrags. "Was dort steht, ist bindender Vertragsbestandteil", sagt Chyla. Dazu gehören auch die Ruhezeiten. "Auch wenn man den Wunsch hat, in der ersten eigenen Wohnung all das zu machen, wonach einem der Sinn steht, und genau das zu machen, was man bisher unterlassen musste: Man sollte die Nerven der neuen Mitbewohnern nicht zu sehr durch Partys und laute Musik strapazieren."
Wer sich nach einem Reinigungsplan erkundigt, den es zu beachten gilt, signalisiert am ehesten die Bereitschaft, sich in die bestehende Hausgemeinschaft integrieren zu wollen. "Falls ja, ist es gut, sich mit den Nachbarn abzusprechen, damit diese Arbeiten reibungslos und ohne Unterbrechungen erledigt werden", sagt Chyla. Wer möchte, kann nach einer kurzen Zeit des Einlebens die Nachbarn dann auch auf einen Kaffee oder Prosecco einladen.