Im Prozess um einen brutalen Angriff von Hooligans des HSV auf Fans des FC St. Pauli wurde heute in Hamburg das Urteil gesprochen.
Hamburg. Der Mob lauerte ihnen am Bahnhof Altona auf - 20, teils vermummte HSV-Fans. Abgesehen hatten sie es auf zwei Kinder, eine Lehrerin, 44, und einen 52-jährigen Mann. Einer aus der Gruppe der schwarzgekleideten Männer brüllte „Los“, dann stürzten sie sich auf die vier arglosen Anhänger des FC St. Pauli, die gerade vom Auswärtsspiel gegen den SC Freiburg mit dem Zug in Altona eingetroffen waren, traten und prügelten auf sie ein. Haarscharf zischte eine Bierflasche am Kopf von St.-Pauli-Torwart Benedikt Pliquett vorbei. Noch heute leiden die Opfer der Attacke vom 22. August 2010 unter Angstzuständen.
Fünf der Hooligans hatte die Polizei geschnappt, die zwischen 17 und 20 Jahre alten Männer verurteilte das Amtsgericht nach Jugendstrafrecht am Donnerstag zu einer Geldbuße von je 400 Euro. Das Geld sei für die Opfer der feigen Attacke aus dem Hinterhalt bestimmt, die Strafe als erzieherische Maßnahme zu verstehen, sagte der Richter.
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Paul-Daniel P., 17, der einen massiven Absperrpfosten nach einem Polizisten geworfen hatte, muss zudem vier Arbeitsleistungen á sechs Stunden erbringen. Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten Freispruch beantragt. Die Angaben des Hauptbelastungszeugen Benedikt Pliquett, der mehrere Angreifer anhand von Fotos identifiziert hatten, reichten für eine Verurteilung nicht aus. Eine Beteiligung an der Randale sei ihnen in der Verhandlung nicht nachgewiesen worden, so die Verteidiger.
Die Angeklagten lebten in geordneten Verhältnissen, gingen zur Schule oder befänden sich in der Ausbildung. „Lassen sie sich zu so etwas nicht mehr hinreißen“, sagte der Richter. Gemeinsam hätten sie sich zur Tat entschlossen, und auch wenn keinem der Angeklagten Tritte und Schläge nachgewiesen werden konnten, so müssten sie sich die Gewalttaten doch zurechnen lassen. „Jeder, der sich in dieser Gruppe befunden hat, wusste, was passieren wird“, sagte der Richter. „Es ist feige, sich auf wehrlose Leute zu Stürzen, entwürdigend, noch auf jemand einzutreten, wenn er bereits am Boden liegt." Wenn der Fall schneller bei Gericht gelandet wäre, hätte er sie aus erzieherischen Gründen für vier Wochen in den Jugendarrest nach Hahnöfersand geschickt.