Weniger verspätete Flüge: 243 Maschinen landeten bis Ende Juni zwischen 23 und 24 Uhr in Fuhlsbüttel. 2010 waren es in dem Zeitraum 370.
Hamburg. Die Zahl der verspäteten Starts und Landungen, die zwischen 23 Uhr und Mitternacht am Flughafen Fuhlsbüttel verzeichnet wurden, sind in diesem Jahr deutlich zurückgegangen. Von Anfang Januar bis Ende Juni waren es 243 verspätete Flüge, im gleichen Vorjahreszeitraum hatte die Zahl der Maschinen noch bei 370 gelegen. In Hamburg sind Starts und Landungen nur bis 23 Uhr erlaubt, danach gilt - als Ausnahme - die Verspätungsregelung.
Der Fluglärmschutzbeauftragte der Stadt, Hans-Heinrich Wendland, begrüßt die positive Entwicklung: "Die Fluggesellschaften haben ihre betrieblichen und organisatorischen Abläufe optimiert, das zeigen die erfreulichen Zahlen in diesem Jahr." Besonders die Fluggesellschaft Air Berlin hatte 2010 vermehrt mit verspäteten Landungen nach 23 Uhr zu kämpfen. So waren in den Sommermonaten beispielsweise neun von 13 Flügen, die von den Kanaren kamen, erst nach 23 Uhr in Hamburg gelandet. Daraufhin hatte Wendland Vertreter von Air Berlin im November zum Krisengespräch eingeladen - mit positivem Ergebnis: Air Berlin legte die Abflugzeiten der Kanaren-Flieger vor, sodass es in Hamburg zu weniger verspäteten Landungen nach 23 Uhr kommt.
Auch CDU-Verkehrsexperte Klaus-Peter Hesse sagt: "Die Gespräche mit den Fluggesellschaften spiegeln sich im Rückgang der Verspätungen wieder." Aber 243 Starts und Landungen nach 23 Uhr seien für die Anwohner immer noch eine "extreme Lärmbelästigung". Deshalb müsse daran gearbeitet werden, dass die Zahlen weiter sinken.
Insgesamt lag die Zahl der verspäteten Flüge zwischen 23 und 24 Uhr im vergangenen Jahr bei 866: "Allerdings sind 2010 besondere Ereignisse, die die Fluggesellschaften nicht zu vertreten hatten, vorgefallen", sagt Wendland. Als Beispiele nannte der Fluglärmschutzbeauftragte die Fluglotsenstreiks und besondere Wetterverhältnisse wie die Aschewolke.
Für die Fluggesellschaften werden bis 24 Uhr doppelte Landegebühren fällig. Von 24 bis 6 Uhr gilt dann die Nachtflugbeschränkung, und Flugzeuge, die dann noch landen wollen, müssen beim Fluglärmschutzbeauftragten eine Ausnahmegenehmigung einholen. Die Gebühr dafür liegt laut Wendland bei 500 Euro, zuzüglich Landegebühren.
Diese Ausnahmegenehmigungen für Starts und Landungen wurden bis Anfang August in diesem Jahr bislang 13-mal erteilt. Auch hier ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen: Im vergangenen Jahr starteten und landeten 91 Maschinen zwischen 24 und 6 Uhr.
Dazu kommen noch die 58 Ausnahmegenehmigungen in der Nacht zum 13. Mai 2010, die nach dem Euro-League-Finale in Hamburg zwischen Atletico Madrid und dem FC Fulham erteilt worden waren.
Für Hans-Heinrich Wendland steht fest: "Wir erteilen diese Genehmigungen für Landungen nach 24 Uhr wirklich nur, wenn eine plausible Erklärung der Fluggesellschaften vorliegt. Dabei müssen schon Ausnahmefälle vorliegen, wie extreme Wetterverhältnisse oder die Vermeidung von erheblichen Störungen im Luftverkehr."
Unterdessen ist auch die Zahl der Einzelbeschwerden wegen Fluglärms von 1537 im Jahr 2009 auf 1385 im vergangenen Jahr zurückgegangen. Insgesamt verzeichnete der Flughafen in Fuhlsbüttel 157 180 Flugbewegungen im vergangenen Jahr und 12,96 Millionen Passagiere.