Seitdem die gesetzlichen Krankenkassen miteinander um Mitglieder konkurrieren, ist Alternativmedizin auch zu einem Wettbewerbsargument geworden. Doch bei der Erstattung komplementärer Heilverfahren bei Krebspatienten sind die Krankenkassen nach wie vor zurückhaltend, einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung haben Kassenpatienten nicht.
Eine der Leistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen erstattet wird, ist die Misteltherapie. Auch eine Behandlung mit Natriumselenit kann gegebenenfalls übernommen werden, dafür muss allerdings ein Selenmangel im Blut nachgewiesen werden. Bei einer Behandlung mit Hyperthermie besteht kein Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme. Theoretisch können die Kosten jedoch im Rahmen von Krankenhausaufenthalten abgedeckt werden. Rechtssichere Auskünfte über eine Kostenerstattung können nur von den Kassen selbst gegeben werden. Laut Jutta Trautmann von der Gesellschaft für biologische Krebsabwehr gibt es immer auch Einzelfallentscheidungen zu verschiedenen Verfahren: "Hartnäckiges Nachfragen lohnt in jedem Fall!"