Anspruch auf eine Sozialwohnung in Hamburg hat, wer pro Jahr brutto nicht mehr verdient als 15 600 Euro im Einpersonenhaushalt, 23 400 Euro bei zwei Personen, 32 600 Euro bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern.
Vordringlich wohnungssuchend sind diejenigen, die nach ihren besonderen Lebensumständen auf eine angemessene Wohnung angewiesen sind, z. B. Rollstuhlfahrer, Behinderte, Kranke, ältere Personen, Misshandelte oder davon bedrohte Personen, Räumungs- oder Sanierungsbetroffene.