Hartz-IV-Empfängerin müsse für Arbeitsangebote verfügbar sein. Kirche protestiert
Hamburg. Das Jobcenter hat den Antrag einer Hartz-IV-Empfängerin abgelehnt, als Dauerteilnehmerin zum Deutschen Evangelischen Kirchentag nach Dresden zu fahren. Die Reise am Himmelfahrts-Wochenende könne ihre berufliche Eingliederung behindern. Deshalb werde über den Antrag erst zwei Wochen vor Beginn des Kirchentags entschieden, hatte die Behörde Antragstellerin Bärbel Schirrmacher beschieden. Das Problem: Dann ist die Anmeldefrist für den Kirchentag längst abgelaufen.
Die 59-Jährige hat schon viele Kirchentage besucht. Noch im vorigen Jahr sei ihr die Fahrt zum Ökumenischen Kirchentag nach München problemlos genehmigt worden, sagte Schirrmacher. Anfang des Jahres hatte sie Bildungsurlaub für den Kirchentag, der vom 1. bis 5. Juni stattfindet, beantragt. Und bekam eine Ablehnung. Da sie keine Arbeitnehmerin sei, bekomme sie auch keinen Bildungsurlaub, heißt es in einem Schreiben der Behörde. Zwar könne sie für die Reise nach Dresden ihren dreiwöchigen Urlaub nutzen, über die Genehmigung werde aber frühestens zwei Wochen vorher entschieden.
Deutliche Kritik kommt von Hamburgs Bischofsvertreter Jürgen Bollmann: "Wenn eine Arbeitslose am Kirchentag teilnehmen möchte, dann sollte es ihr auch ermöglicht werden." Er plädiert dafür, Handlungsspielräume in gesetzlichen Vorgaben zu nutzen.
"Sinn ist, falls unerwartete Arbeitsangebote eintrudeln, sofort handlungsfähig zu sein", hält Jobcenter-Sprecher Horst Weise dagegen. Frau Schirrmacher könne sich für den Kirchentag anmelden. "Theoretisch hat sie nur das Risiko eines plötzlichen Jobangebots." Bärbel Schirrmacher hat inzwischen Widerspruch eingelegt.